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Beamte des Verfassungsschutzes erklärten, das Zeigen der Swastika in der Öffentlichkeit ist nicht verboten.[14.08.2004] Bei einer Kontrolle durch Beamte des Verfassungsschutzes während einer Informationveranstaltung in Krefeld, wo über Falun Gong und über die bösartige Verfolgung in China berichtet wurde, schauten sich die Beamten auch die Bilder und Berichte über die wahre Bedeutung der Swastika auf der Stellwand an. Auf Fragen von Jürgen H. und Roland G. über den rechtlichen Status des Zeigens der Swastika in der Öffentlichkeit, erwähnten die Beamten, dass das Zeigen der Swastika in der Öffentlichkeit nicht verboten ist.
Es sei denn man stellt es in Verbindung mit verfassungsfeindlichen Zeichen und Organisationen dar.
Auf zahlreichen Infotagen auf öffentlichen Plätzen und Straßen, wird bereits eine große Stellwand gezeigt, auf der die wahre Bedeutung der Swastika aufgezeigt wird. Viele Passanten sind recht erstaunt, wo und wie die Swastika in aller Welt verwendet wurde. Auch viele Polizeibeamte erkennen die Wahrheit und die wahre Bedeutung der Swastika. Doch gibt es auch immer noch Menschen die ohne nachzudenken darauf losschimpfen. Erst nachdem diese sich intensiver damit beschäftigt haben, werden sie offener und beginnen zu lächeln. Aber im Großen und Ganzen wissen die meisten Menschen um die positive Geschichte der Swastika Bescheid. Wenn man sich intensiv mit dem Gesetz befasst, erkennt man wozu der § 86a konzipiert wurde. Und dieses ist ja auch im Urteilspruch des Landgericht Mannheim deutlich gesagt worden. Mehr Informationen kann man finden unter: • Urteilsspruch Landgericht Mannheim • UrteilsspruchAmtsgerichtgericht Weinheim • Verwaltungsgericht in Brandenburg 717 Seitenaufrufe |
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