IGEAWAGU - Nachrichten & Hinweise
Rubrik: Verschmutzung

Home Technik-Verkehr+Umwelt Umwelt Verschmutzung

Auch Niedersachsen muss sich an die Spielregeln der EU halten

[15.01.2010] .Umwelt/Gewässerschutz | NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schutz der Ems
Luxemburg/Berlin - Der NABU hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Schutzstatus der Tideems und des Emsästuars in den Landkreisen Leer und Aurich sowie in der Stadt Emden begrüßt. Unter der Bezeichnung „Unter- und Außenems“ soll das Gebiet durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union geschützt werden. Die Stadt Papenburg hatte sich jedoch gerichtlich dagegen gewehrt, das Gebiet als Schutzgebiet von europäischer Bedeutung („Natura 2000“) zu melden. Dazu hatten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aber bereits 1992 mit Verabschiedung der FFH-Richtlinie verpflichtet

Weil einige Bundesländer Schutzgebiete nur zögerlich gemeldet hatten, nahm der Aufbau des „Natura 2000“-Netzwerks in Deutschland sehr viel mehr Zeit in Anspruch als in anderen EU-Mitgliedstaaten. Jetzt ist er bis auf wenige Ausnahmen wie die Ems abgeschlossen. „Das Urteil beweist, dass auch Niedersachsen sich endlich an die von allen Mitgliedstaaten akzeptierten Spielregeln halten muss“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. NABU-Europaexperte Claus Mayr ergänzte, dass dies nicht zuletzt im Interesse der Stadt Papenburg sei: Schon seit den ersten EuGH-Urteilen Mitte der 90er Jahre sei klar, dass die FFH-Schutzgebiete zunächst für „Natura 2000“ gemeldet werden müssten, um Rechtsklarheit für Kommunen, Investoren und Landnutzer zu schaffen. Erst danach könne im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen über Ausnahmen wie die Vertiefung der Ems für die Überführung der Schiffe der Meyer-Werft entschieden werden. „Die Prozesshanselei der Stadt Papenburg war daher kontraproduktiv und hat die Steuerzahler überflüssig belastet“, kritisierte Mayr.
Zudem habe der EuGH klargestellt, dass die früheren Genehmigungen zur Ausbaggerung der Ems mit deren Meldung als Schutzgebiet nichtig seien und alle Arbeiten einer Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie unterzogen werden müssen. „Daher müssen die aktuellen Arbeiten sofort eingestellt und einer ordnungsgemäßen Prüfung nach Recht und Gesetz unterzogen werden“, forderte Mayr. Für Rückfragen: Claus Mayr, NABU-Direktor Europapolitik, Brüssel, mobil (+49)172-5966098. Im Internet zu finden unter www.NABU.de Das Urteil im Fall C-226/08 ist auf der EuGH-Homepage zu finden unter: >>>>>

Herausgeber: NABU (Naturschutzbund Deutschland e.V.), Charitéstr. 3,
10117 Berlin
Redaktion: NABU-Pressestelle, Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Annika
Natus
Tel.: 030 - 28 49 84-1510, -1500, Fax: 030 - 28 49 84-2500, eMail:
presse@nabu.de



170 Seitenaufrufe

Weitere Artikeln zu diesen Thema
15.01.2010 Auch Niedersachsen muss sich an die Spielregeln der EU halten
29.11.2007 Diesel-Partikelfilter-Nachrüstung
23.11.2007 Partikelfilter-Nachrüstung
16.11.2007 Partikelfilter-Nachrüstung - Filterpanne nicht auf die lange Bank schieben
04.07.2007 Die KP China streicht große Passagen über die Folgen der Luft- und Wasserverschmutzung aus Weltbankbericht.
08.10.2002 Nanopartikel verschleppen Schwermetalle in Fließgewässern
21.09.2002 Es könnte besser stehen um unseren Planeten.
14.06.2002 Umweltverschmutzung der Industrieländer führte zu Dürrekatastrophen in der Sahelzone
05.01.2002 Forscher senken Emissionen von fossilen Brennstoffen
17.12.2001 Asiatischer Sandsturm verteilt industrielle Schadstoffe um die halbe Welt

Copyright IGEAWAGU ©