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Diesel-Partikelfilter-Nachrüstung

[29.11.2007] Bundesregierung greift ADAC-Vorschläge auf
ADAC sieht jetzt die Werkstätten in der Pflicht

Autofahrer, die in gutem Glauben einen Partikelfilter haben nachrüsten lassen, müssen keine finanziellen Nachteile befürchten, wenn der Filter nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Einbaubetriebe werden mangelhafte Filter für den Autobesitzer kostenfrei auswechseln. Außerdem werden bereits gewährte Steuererleichterungen und ausgegebene Umwelt-Plaketten nicht zurückgefordert. Diese Regelung, die die Bundesregierung jetzt mit den Verbänden der Ersatzteilbranche und des Kfz-Gewerbes ausgehandelt hat, wird vom ADAC außerordentlich begrüßt. Der Club sieht damit seine dringendste Forderung erfüllt, die betroffenen Autofahrer können aufatmen.

Der ADAC geht davon aus, dass der Umbau in circa 70 Prozent der Fälle problemlos möglich ist. Bei den restlichen 30 Prozent wird geklärt, ob und wie in absehbarer Zeit Abhilfe geschaffen werden kann. Gegebenenfalls muss der Originalzustand wiederhergestellt werden. Wer trotz bestehender Umrüstmöglichkeit und Kulanzzusage nicht umrüsten lässt, riskiert Steuervergünstigung und Plakette zu verlieren.

Damit sind jetzt die Einbaubetriebe in der Pflicht. Der ADAC fordert, dass die Werkstätten den Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, wann und wie die Mängel beseitigt werden sollen. Wo dies nicht erfolgt, rät der ADAC den Autofahrern sich rechtlich beraten zu lassen und gegebenenfalls im Rahmen der Sachmängelhaftung seine Ansprüche geltend zu machen. Dies sollte zeitnah geschehen, da Ansprüche aus der Sachmängelhaftung schon nach zwölf Monaten verjähren können.


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