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wo Ritter gehaust haben, mag wohl auch zu Großkromsdorf der Herrensitz von ihnen erbaut worden sein.[11.02.2010] In dessen Nähe siedelten sich nun Hörige, die sich im Laufe der Zeit aus Armut heraus arbeiteten, an. Das wird wohl die Entstehung unserer Dörfer gewesen sein, denn hier in der Umgebung gibt es selten ein Ort, nach dessen Namen sich in alten Zeiten nicht eine bevorzugte Familie genannt hat. Von großer Bedeutung waren die Herren von Krombsdorf, verglichen mit anderen Herren der Nachbarschaft, nicht gewesen. Man findet sie verhältnismäßig selten in alten Urkunden erwähnt. Der älteste Ritter von Krombsdorf, dessen Name in Urkunden vorkommt, ist Arnold von Krombsdorf gewesen. Er wird urkundlich aus den Jahren 1249, 1254, 1272, 1273 und 1278 genannt. Ob dieser Herr der Erste und Begründer seines Geschlechtes gewesen ist, läßt sich schwer festhalten. Ebenso ist es zweifelhaft, ob und welche Erben er hinterlassen hat. Ferner finden noch Erwähnung
1252 Witto von Crummesdorf, 1297 Johannes von Crummesdorf, 1324 Gottschalk von Crumesdorf. 1345 werden nach einer Urkunde in Weimarischen Staatsarchiv die Gebrüder Wittich, Ludolf und Gottschalk von Krombsdorf (vermutlich schon der erwähnte) genannt, welche auch Herren der Wüstung Schöndorf waren. Andere Besitzer, welche als belehnt mit Großkromsdorf genannt werden, waren wohl nur neben den eigentlichen Herrn Mitbesitzer. Im Jahre 1378 kommt die Belehnung der Brüder Rapp mit Krumesdorf vor. Hier könnte jedoch auch Kleinkromsdorf gemeint sein, wie noch später von einem verbundenen Güterkomplex in beiden Orten die Rede ist. Erwähnt sei auch noch im Bezug auf diese Belehnung, daß um jene Zeit - nach der Mitte des 14. Jahrhunderts - ein Wechsel des Lehnsherrn eingetreten war, indem seit dem sogen. Grafenkriege (1342 - 1345) die Oberherrschaft über Weimar und Umgebung von den Grafen von Orlamünde an die Landgrafen von Thüringen übergegangen war. In dieser Zeit wurde auch das nahe Schöndorf dem Erdboden gleich gemacht, denn die Besitzer (Herrn von Krombsdorf) des Ortes schlugen sich in der ausgebrochenen Fehde auf die Seite ihres Lehnsherrn, des Grafen von Weimar-Orlamünde. Das Jahr 1401 scheint einen Wechsel in der Erbfolge anzudeuten, denn die Töchter Heinrichs von Lichtenhain werden für mannlehnbar erklärt, um die Erbfolge in Schwabhausen, Tiefurt, Krummesdorf usw. zu erhalten. Wie sie zu diesem Rechte kamen und ob sie Gebrauch davon gemacht haben, ist nicht festzustellen. Danach erscheint 1406 abermals ein Gottschalk von Krummesdorf, aber jedoch ohne alle näheren Angaben des Zusammenhangs mit den vorhergegangenen Besitzern. Der Landgraf Friedrich der Friedfertige v. 1406 - 1440 belehnte 1434 die Brüder Dietrich, Hans, Karl Daniel und die Vettern Heinrich und Albert Daniel mit Schwabisdorf und Krumesdorf. Es wäre möglich, daß hier das später vorkommende Freigut in Kleinkromsdorf gemeint ist. Hierauf deutet auch eine Nachricht aus dem Jahre 1483, wonach unter mehreren vom Herzog Wilhelm (1428 - 1484) oder vielmehr von dessen Nachfolgern Ernst und Albert ausgeführten Belehnungen auch angeführt wird: Heinrich von Crummesdorf wird mit Gütern daselbst, Dietrich und Hermann Ganß, Söhne Peters, mit Großkromsdorf belehnt. Ein Dietrich Ganß zu Degesteten wird aus dem Jahre 1423 als Amtmann und Voigt zu Kapellendorf genannt. Etwas Klares ist hieraus nicht abzuleiten. Nur ist hervorzuheben, daß eine längere, ununterbrochene Reihe von Besitzern Großkromsdorf aus einer Familie nicht inne hatte, sondern der Besitz hat häufig den Besitzer gewechselt. Die jeweilig Belehnten aber führten ebenfalls den Namen von Krombsdorf. Hier ist es nun merkwürdig, daß in der obigen Bemerkung, die noch heute im Freigute zu Kleinkromsdorf zu lesen ist, Großkromsdorf von Krombsdorf ausdrücklich unterschieden wird. Eine nähere Erklärung darüber ist auch hier nicht abzugeben. Im Jahre 1496, Mittwochs auf Kantate, bekennen die Herzöge Friedrich der Weise und sein Bruder Johann der Beständige von Sachsen, daß sie Hans und Ludolf von Krombsdorf unter anderen Gütern auch mit der Wüstung zu Schöndorf, nebst Trift und zugehörigem "von dem Wege, der da gehet von Denstedt gen Buttelstedt, diesseits der Gense [Holz] Weingarten bis an der Gense Holz" beliehen haben. Hier folgt eine Lücke bis zu Anfang des 16. Jahrhunderts. Zwei Herrn von Krombsdorf treten auf, nämlich Ludolf und Hieronymus von Krombsdorf, die man für Brüder möchte halten, weil sie gleichzeitig genannt werden. Da ein anderer Ludolf zu Krombsdorf zu dieser Zeit nicht erwähnt wird, so ist es wohl auch der nämliche auf dem Grabsteine, der an der südlichen Mauer der Kirche eingemauert ist. Er trägt folgende Inschrift: Anno Dominii 1526 den 8. Januari ist der edle gestrenge und ehrenfeste Leudolf v. Krombsdorf daselbsten seliglichen in Gott endschlaffen. Anno Domini 1532 den 12. Juni ist die edle tugendsame Frau Anna v. Kromsdorff geborne v. Witzleben zum Liebenstein in Gott seliglichen endschlaffen. Dies war die Gemahlin des Ludolf von Krombsdorf. Beide sind in der hiesigen Dorfkirche beigesetzt worden, obwohl das Kirchenbuch von 1734 in dem vorhandenen Verzeichnis der in der Kirche Begrabenen erst mit dem Jahre 1574 beginnt. Über Hieronymus von Krombsdorf ist nur eine einzige Bemerkung aus der Zeit des Bauernkrieges erhalten. Sie lautet: "Gegen Abend (Montag den 24. April 1525) gelangte eine Kommission des Herzogs aus Weimar (Johann des Beständigen), Hieronymus von Grumsdorf mit dem fürstlichen Amtsschreiber Johann Kunold und dem Marschall Kurd von Listen nach Reinhardsbrunn, um den Stand der Dinge zu erfahre n. " Am 25. August 1535 beurkundeten die Räte des Kurfürsten Johann Friedrich des Großmütigen, daß für die Gebrechen - Streitigkeiten - zwischen Ewald von Brandenstein in Weimar (Neffe der zweiten Gemahlin Herzogs Wilhelm III. von Weimar) und Leudolf von Gotfurt in Kromsdorf dahin ausgeglichen haben, daß die Einwohner des von Letzteren wieder aufgebauten Schöndorf - das Vorwerk, der Gutshof und die Wohnungen der bei demselben wieder angesiedelten Tagelöhner "dessen Flur seit Menschengedenken eine Wüstung gewesen", dem von Kromsdorf mit Lehn und Zinsen pflichtig sein solle n. 1546 kommt ein Georg von Krombsdorf vor. Derselbe wurde in der Dorfkirche beigesetzt. Der Grabstein, der am Kircheneingang steht, hat folgende Inschrift: Anno 1574 den 13. Dezember ist der gestrenge edle und ehrenfeste Georg v. Krombsdorf daselbst in gott seliglichen entschlafen. Dieser Stein wurde im Jahre 1899 bei einer Ausbesserung der Kirche gefunden und neben zwei anderen vor dem Kircheneingang aufgestellt. Dieser Georg lag sehr viel im Streit mit den Gänsen von Denstedt, wovon das nachfolgende Zeitbildchen Zeugnis ablegt: Das Rittergut Denstedt hatten z. Zt. Georgs von Cromsdorf die Junker Peter, Eckart und Dietrich von Ganß, kurz "die Gänse" genannt, inne. Ihrer Gerichtsbarkeit waren unterstellt die Orte der Pflege Denstedt: Denstedt, Süßenborn, Schwabsdorf, Rödigsdorf, der kleinere Teil von Klein-Cromsdorf (früher Wenigen-Cromsdorf genannt) und einige Häuser von Groß-Cromsdorf. Der größere Teil von Klein-Cromsdorf unterstand den Herren von Cromsdorf auf Groß-Cromsdorf. Die vorhandene Teilung Klein-Cromsdorfs inbetreff der Zugehörigkeit an zwei Herren und die Spaltung also in Ganß'sche und Cromsdorf'sche Untertanen bildete den eigentlichen Grund zu folgenden Vorkommnissen, in denen dann Georg von Cromsdorf eine Rolle spielte. Georgs Untertanen in Klein-Cromsdorf schreiben am 1. Sept. 1564 an die Fürstl. Räte zu Weimar, daß sie über Menschengedenken hinaus ihren Flachs in der Ilm, so man der Gänße Wasser nennt, d. h. in dem Teil, der den Gänßen in Denstedt gehörte, geröstet hatten (Noch jetzt gehört zum Rittergut Denstedt die Ilm bis dahin, wo sich der Steg zwischen Klein- und Groß-Cromsdorf befindet). Es unterstände sich aber jetzt Dietrich Ganß zu Denstedt, die ganz beschwerliche Steuerung einzuführen, denn, die nicht seine Untertanen seien, einen Zins auf das Flachsrösten zu legen. Desgleichen wolle Ganß einen Flecken in der Ilm, worauf die Cromsdorfer einen Sandwurf haben (also Sand stechen) an sich ziehen (Der Sandwurf wird sich auf der Stelle Klein-Cromsdorf gegenüber befunden haben, die jetzt noch "die Insel" heißt). Sie bitten um Abhilfe, damit sie mit solchen Neuerungen nicht weiter beschwert werden. Die Klageschrift wird Dietrich Ganß zugeschickt. Er antwortet am 9. Sept. folgendes: Das Flachsrösten habe er wohl auf einige Zeit erlaubt, habe aber in seinem Fischwasser so großen und dermaßen Schaden genommen, daß er Fremden das Flachsrösten nicht mehr gestatten könne. Was den Sandwurf mitten im Wasser anbelange, so störe das Sandstechen den Wasserlauf. Es nimmt Ganß Wunder, daß Georg von Cromsdorf, der doch selbst Wasser habe, seinen Leuten nicht erlaube, in seinem, Georgs, Wasser Sand zu stechen. Die Klage könne nur von mutwilligen Leuten ergangen sein. Ganß bittet, ihm ihr Ansuchen nicht zu erfüllen. Die Gründe, welche Dietrich hier für seine erlassenen Verbote anführt, sind stichhaltig. Daß in Georgs Wasser nicht geröstet wurde, lag jedenfalls an dem durchweg steilen Ilmufer im Cromsdorfer Gebiet. Am 13. Sept. schrieben die fürstl. Räte, Kläger und Beklagte sollten sich eines Bescheides gegenwärtig halten. Bis zum Eintreffen des Bescheides sich friedlich zu halten, war aber nicht die Art der beiden Parteien. Denn ungefähr vier Wochen später, am 16. Okt., beklagt sich Ganß bei den Räten über die übermütigen Cromsdorfer, daß sie ihm zu Trotz, Hohn und Spott sich freventlich unterstanden haben, gestrigen Tages auf den strittigen Sandwurf Weiden zu pflanzen, wo doch niemals deren gestanden hätten. Außerdem sind Ganßens Untertanen in Klein-Cromsdorf, weil sie sich solches Mutwillens und solcher Neuerung nicht haben willführtig machen wollen, aus der Gemeinde gestoßen worden und "an iren ehren geschendet und geschadet". Die Cromsdorfer haben es aber bei diesem nicht bleiben lassen, sondern sind "zu ihrem mutwillig geübten Frevel gegen Groß-Cromsdorf in die Schenke "geloffen" und haben auf Kosten von Ganß' "Untertanen gesoffen, dessen sich aber gedachte Untertanen gegen mich und meinen Bruder zum höchsten beklagt". Dietrich bittet, daß die Räte die Weiden wieder nieder hauen lassen und die "ungehorsamen, mutwilligen Buben" mit Ernst strafen. Fühlt sich hiernach Dietrich seitens der Klein-Cromsdorfer in seinem Besitztum gekränkt, so hat er Georgs Untertanen in dieser Angelegenheit aber auch so verletzt, daß sie ihn in denselben Tagen, 18. Okt., ebenfalls bei den Fürstl. Räten verklagen. Sie schreiben, daß Dietrich Ganß "gestern selbfünfen geritten und einher gegangen kamm, uns unsere Weiden freventlich und mutwillig zu Stücke gehauen, aus der Erde gerissen und ins Wasser geworfen". Dieses Frevels wegen und "andere zur Abscheu" möchten die Räte den Dietrich in Strafe nehmen. Ein Termin zur Besichtigung an Ort und Stelle wird für den 10. Nov. anberaumt, muß aber wegen einer Reise des Kommissars verlegt werden. Der Termin findet statt in Gegenwart der Brüder Ganß, des Georg von Cromsdorf, des Kommissars Hiltebrand aus Weimar, des Schössers Mathias Rauhfeld aus Weimar und einiger Männer aus Klein- und Groß-Cromsdorf. Die Besichtigung gibt Ursache zu einem Zwist, da Georg die Gänße anzeigt, sie hätten bei derselben etliche Drohworte gegen ihn fallen lasse n. Da wallt aber den Gänßen, als sie von dieser Anklage Georgs hören, das Blut auf; sie lassen ein Schreiben an den Herzog abgehen mit folgendem markigen Inhalte: Bei der betreffenden Zusammenkunft sei der "unrugige nachbar Georgen von Cromsdorf" zugegen gewesen. Das gedachte von Cromsdorfs unerfindliche Supplikationsschrift, wie oftmals geschehen, dahin gerichtet ist, die Gänße beim Herzog in große Ungnade zu werfen, ist nach der Gänße Ansicht der Zweck von Georgs Anklage. In der Verhandlung habe Ganß ausgesagt, wenn die Bauern des Flachsröstens oder Sandwurfs gebraucht hätten, dann hätten sie sich billig an die Inhaber und Eigentümer des Wassers zu wenden gehabt. Daraufhin sei einer der Leute unverschämter Weise trotziglich heraus gefahren, sagend, "daß unser Vorbringen nit wahr sei, dadurch ich, Peter Ganß, zu antworten bewegt wurde: "Dieweil er unsere liebe verehrte selige (Eltern) samt uns mit solcher vergeßlichen Rede Lügen strafen durfte, wäre er (Peter) wohl willig, da es an einem anderen Orte wäre, daß man ihm (dem Bauer) eine Buchssen hinder die Ohren legete, denn auf Bugen gehören Maulschellen, damit er zur anderen Zeit auf seine freventlichen Worte besser Achtung haben möge" - bei welchen Worten aber der von Cromsdorf nicht mit zugegen gewesen sei. "Als er (Georg von Cromsdorf) aber auch zur Handlung und Stätte gekommen, ghat er bald mit unfreundlichen, stolzen, trotzigen Worten seinem gewöhnlichen bösen Gebrauch nach herein gefahren, als daß wir Gänße, Gebrüder, uns mutwilliger Weise zu ihm und den seinen neigen, desgleichen hat er sich mit vielen anderen widersetzlichen, höhnischen und leichtfertigen Worten, (deren er nur überflüssig voll stecket) die zur Erhaltung der Einigkeit und Nachbarschaft wenig dienlich sind, ohne damals gegebene Ursache gegen uns zum heftigsten eingelassen. Worauf unser Bruder Dietrich diese Worte gesagt: "Gemach, gemach, Gevatter" - ich Eckart aber diese Worte gebraucht: "Er solle Achtung aufs Maul haben. Es ist seine Notdurft gebührlicher Weise vorzubringen ihm mit Einfalt geschehen, ja Georg hat mehr geredet, denn ihm von Nöten und an der Sache gelegen gewesen, weil dieselbe nicht ihn, sondern die Bauern allein betroffen. " Georg hat in seiner Anklageschrift angegeben, die Gänße haben ihn mit ihren Pferden in die Mitte gefaßt und hart gedrängt, so daß er fast mit Schade weichen mußte, worauf die Beklagten antworteten: "Wir haben nach Gelegenheit des Ortes, des Wassers und Ufers anders nit reiten können, auch zusammenrücken müssen ist aber ganz und gar keines Witzes, Verachtung, Gedränges, noch sonst Jemandes gefährlicher Weise begegnet worden. " - "Belangend, als sollte ich, Peter Ganß, seine Bauern Schulmen oder Aufrührer gehalten haben, ist mir unwissend, es mag aber wohl sein, daß ich einen, Martin Krause genannt, beredet habe. - Nachdem vielgedachter, unfriedsamer Krombsdorff in seinen mutwilligen Klagen ferner sich über unfreundliche Nachbarschaft beschwert, ist ein übriger erdichteter Ungrund um das Widerspiel zu finde n. - Wie freundlich Georgs Begrüßungen müssen gemeint sein, haben Ew. F. G n. leicht abzunehmen, sintemal er mir über das alles durch sein Gesinde auf meinem Eigentum, vor meiner Stiege (in dem Wohnhause zu Weimar), da ich und die Meinen jeglichen Ein- und Ausgang haben, vor Ew. F. G n. mit Gunst zu vermelden, allerlei Gestank, Mist und Unflath anrichten läßt. Daß ich mir solches gefallen lassen und dazu danken soll, kann ich nicht tun, sondern muß darum reden, wie ichs oft finde. - Wie nachbarlich er sich aber sonst gegen alle Feldnachbarn verhält, ist in dieser Gegend männiglich wohl bewußt. - Daß er und die Seinen sich in unserer Trunkenheit aller bösen und tätlichen Gewalt zu befahren haben, auch daß wir die Regierung mit vielen Injurien angetastet haben sollten, dieser Vorsicht bedurfte Krombsdorff gar nicht, ist ein Zeichen, daß er sich vor sich selbst fürchtet und Gefahr vermutet, ist ihm auch ohne Not, uns unseren Trunk so oft vorzuwerfen und aufzurücken, weil er ja so oft zum Trunk kommt als wir, und er mit seinen Bauern ein Zechgelage und Tanz anfängt, wie er denn nach jüngst gehaltener Besichtigung, da er sich seinem Gebrauche nach mit den Bauern toll und voll gesoffen, mit einem jeden Bauern in Sonderheit einen Tanz angefangen, welches aber von uns nicht gepfleget wird. Mit welcher Ehrerbietung vielgenannter von Krombsdorff sich gegen Ew. F. G n. Räte zu verhalten pflegt, hat er in der Besichtigung in unverschämter Weise mit mit nachfolgenden Worten genugsam an den Tag gegeben, denn da wir von einander scheiden wollten, haben wir gesagt, wir merkten wohl, dieweil wir unsere Länderei und ererbten Güter, so er in unsern jugendlichen und unmündigen Jahren uns zum Teil entzogen, wieder mit gebührlichen Rechten zu erlangen verhofften, daß solcher sein gegen uns gefaßter Haß und Neid sich nirgend anders denn daher verursache. Auf dieses hat er ganz vergeßlich und unbedarft, auch so sich zur Hauptsache gar nicht reimt, ohne Scheu aus sonderlicher Rachgierigkeit also geantwortet, jedoch war Ew. F .G n. abermals untertänig und mit Verlaub zu sagen, Er hätte kein Haar, mit Zuchten an den Orten, die vor Ew. F. G n. nicht zu nennen, so sich vor unser einen furchtet. Und hat uns wohl damit zu diesem und anderen anzeigen wollen. " Die Gänße bitten zum Schluß, Cromsdorf wegen seiner mutwilligen Klage in Strafe zu nehme n. Datum Mittwoch nach Sepagesima Anno 1565 E. F. G. unterthenige gehorsame Peter und Eckhart Ganß gebrudern auff Deinstede. Was wir hier über Georg erfahren ist aber nur eines Mannes Rede, "doch muß man sie hören alle beede". Es fehlt uns aber eine Entgegnung Georgs. Doch haben wir die sicherlich unparteiische Darstellung des Schossers aus Weimar. Er gibt Okuli 1565 an, daß sich bei der Besichtigung mehr nicht zugetragen, "denn daß ich von den Gänßen neben dem von Cromsdorf abgeritten, daß Peter Ganß mir nach und neben mich gerückt und gesagt, weil er mit dem Cromsdorf ihrer beider zu Weimar habenden Behausungen in Irrung stände, möchte ich ihm einen Verhörstag zur Vergleichung ansetzen, dessen ich mich auch zu thun erbete. Als aber Georg von Cromsdorf, Peter Ganß und ich neben einander gehalten, ist Eckart Ganß auf der anderen Seite neben den Cromsdorf hinzugerückt, seinen Gaul herumgeworfen, sagend: Er, der vonn Krombstorff were nicht so boße Als er sich machen thette. Daruaf ich sie gebeten, allgemach fürder heim zu reiten und mich von ihnen begeben, habe also vor dem Brausen des Wassers im Abreiten weiter und mehr nichts was für Reden sich zwischen ihnen zugetragen haben mögen, als das gehört, daß Cromsdorf in seinem von den gänßen Abreiten gesagt: Er hatte (mit Zuchten vor E. F. G. zu melten) nicht ein herlein das sich fur inen denn grußen thette furchtenn vnd entsetze n. Was aber anlangt, daß Peter Ganß einen, mit Namen Hans Becker zu Cromsdorf mit der Büchse zu schlagen gedrohet haben sollte, davon ist mir nicht mehr denn das bewußt, daß sich gemelder Becker mit vielen verdrießlichen Worten gegen den Ganß eingelassen und nicht schweigen wollen, daß der Ganß herausgefahren und gesagt haben mag: Man muste einen solchen Bauern die Buchsenn vff den Kopff legen n. Das er aber dieselbe, ihn damit zu schlagen, gerückt, habe ich nicht gesehen. " So weit der unparteiische Bericht des Verfassers. Der Fürstl. Kanzler richtet nun am 4. April an die Gänße und an Cromsdorf eine Verfügung folgenden Inhalts: Da Worte und Reden gefallen seien, sie sich für Nachbarn nicht ziemten, "so begehren wir für uns und des hochgeborenen Fürsten unseres g n. Herrn hiermit bei Vermeidung unserer Strafe und Ungnade, daß Jeder wollte hiefürder bedachter Worte und Reden, in Sonderheit aber thätlicher Handlung für Euch und die Euren gegen den anderen Teil eingehalten und die Sachen, so zwischen Euch allerseits stritig ein Jeder gegen den Andern möchte begnügen lassen. " Auf den letzten Blättern des Aktenbündels lesen wir, daß die Gänße aufs Neue wegen des Flachsröstens gegen die Untertanen Georgs klagen, "was ihnen nicht zu weigern"; und es beginnt, nachdem nochmals Besichtigung stattfand, 1. Mai 1565 der Prozeß, dessen Ausgang nicht bekannt ist. Für uns ist dieser Prozeß nebensächlich. Uns interessiert nur die Person Georgs von Cromsdorf, wie sie uns in diesem kleine Zeitbildchen entgegentritt. Was uns letzteres von der Denk- und Redeweise, von Anstand und Sitte bietet, wie sie damals von Edelsten der Nation gepflegt wurden, mag uns darüber entschädigen, daß von Georg nicht (mehr) geboten werden konnte. Wer wagt noch, wenn er von dem Tun und Treiben der Bauern und Edelleute der damaligen Zeit, also vor 400 (Jahren) hört, von einer Verrohung der heutigen Menschen zu reden? Welch ganz anderes Bild freilich macht man sich von den Menschen, und wie stolz klingt es doch, wenn wir jetzt auf dem Grabsteine vor der Kirche lesen: Der gestreng edel vnd ehrenveest George von Krombstorff 1583 wird Heinrich von Cromsdorf erwähnt, von welchem man nur anzugeben weiß, daß er im Jenaischen Mühltale auf der Kutsche gestorben ist. Auch sein Grabstein steht mit folgender Inschrift vor dem hiesigen Kircheingange: Anno 1583 den 17. Septembris ist in Gott verschieden der gestrenge edle ehrenfeste Heinrich v. Krombsdorf der Seelen Gut Gnat Mehr ist aus der Geschichte des Georg Albrecht von Kromsdorf zu berichte n. Aus der Wappenfolge zu schließen, war er der Sohn des Georg von Kromsdorf und dessen Gemahlin Anna geb. von Meusebach. Dieser Georg Albrecht stand am Hofe der verwitweten Herzogin Dorothea Susanne geb. Pfalzgräfin in hohem Ansehen. Sie war die Gemahlin des am 2. März 1573 verstorbenen Herzogs Johann Wilhelm zu Weimar. Da Georg Albrecht ein Mann von Einsicht und wahrer Gemütsart war, ernannte sie ihn zum Hofmeister ihres zweiten Sohnes, des Herzogs Johann von Weimar. Als solcher begleitete er diesen auf seinen Reisen. Im Jahre 1584 kam er so nach Dresden zu dem Kurfürsten August, der Vormund über den jungen Herzog war. Als dieser 1586 starb, wollte Herzog Johann noch länger bei dem minderjährigen Kurfürsten Christian verweile n. Danach begleitete der Herr von Kromsdorf den jungen Herzog auf seinen beiden Reisen nach Naumburg in den Jahren 1586 und 1587. Auch kam er mit dem Prinzen im Jahre 1588 nach Straßburg und nach Kassel, sowie 1589 nach Italien. Auf dem Rückwege wurden auch Wien, Ungarn, Mähren und Böhmen besucht. Für diese treuen Dienste wurde 1592 Georg Albrecht zum Rat und 1599 zum Kammerrat ernannt. 1610 wurde er Hauptmann und Kammerrat zu Altenburg. Wir sehen also, daß er damals in den Diensten des Herzogs Friedrich Wilhelm von Sachsen-Altenburg stand. Sein Tod erfolgte 1611. Er wurde in der hiesigen Kirche bestattet, was uns der Grabstein vor der Kirche beweist. Er hat folgende Inschrift: Der edle gestrenge und ehrenfeste Georgi Albrecht v. Kromsdorf daselbst und zu Uttenhausen Chur. F. S. in Vormundschaft. Cammerrat und Heuptman zu Altenburg. Starb selig den 30. August Anno 1611. Seines Alters 67 Jahr. Ihm folgte Hans Christoph, der als der letzte seines Geschlechts genannt wird. Über den Untergang der Herren von Kromsdorf berichtet die unter dem Namen bekannte Sage; die Ilmnixe, folgendes: "Das adlige Gut Kromsdorf, das anderthalb Stunden ilmabwärts von Weimar liegt, war ehemals der Sitz eines mächtigen Geschlechts. Einmal war es im Besitze eines Junkers Lippold, und als dieser seine Hochzeit mit Agnes, einer Schwester des Marschalls Wittich von Treffurt, feierte, da wurde in seinen Räumen tüchtig geschmaust und gezecht. Alle die zahlreich versammelten Gäste waren heiter und froh; nur den jungen Luthard ließ der allgemeine Jubel kalt. Darum schlich er sich hinaus ins Freie, wo er traurig unter den Erlen am Ufer der Ilm auf- und abging. Dabei beklagte er auf bitterste seine Armut, die ihn zum Söldnerdienste bei dem Junker Lippold von Kromsdorf verdammte, obwohl er einem ebenso edlen Stamm entsprossen war wie jener. Ringsumher herrschte tiefe Stille. Da erscholl plötzlich ein sanft erschallender Gesang, der anscheinend aus den Tiefen der Ilm heraufdrang. Verwundert lauschte Luthard den wundersamen Tönen, die wie ein süßes Lied aus Frauenmunde klangen, und als die verlockenden Laute endlich schwingen, näherte er sich vorsichtig dem Flusse und rief dabei leise den Namen der Ilmnixe Erlinde. Als bald brauste die Flut hoch empor, und aus dem schneeweißen Schaum tauchte ein jungfräuliche Gestalt hervor. Ein lichtgrünes Gewand umhüllte ihren zarten Körper, goldene Locken ringelten sich unter einem Rosenkranze hervor, von ihrem Haupte bis weit unter die Schultern hinab, und aus ihren himmelblauen Augen strahlte freundliche Teilnahme. "Du hast meinen Namen genannt!" sagte sie, "Hier bin ich; nun sprich, was willst Du von mir?" Da entwarf Luthard mit Offenheit ein rührendes Gemälde seiner Armut und schilderte unter anderem, wie schnöd er abgewiesen worden war von dem Juden Abraham, bei dem er ein Stück Tuch zu einem neuen Mantel habe borgen wollen, da er sich in seiner alten Kleidung kaum noch sehen lassen könne. Als der Jüngling mit seiner großen Klage zu Ende war, reichte ihm die Ilmnixe einen Beutel mit Gold, wovon er sich Kleider und Waffen ganz nach gutdünken kaufen solle. Da war nun Luthard freilich erstaunt, aber er faßte zu und fragte nur, was für ein Pfand er bis zur Wiederzahlung des Geldes hinterlegen sollte. Aber die Nixe verzichtete auf jede Sicherheit, schwebte nur auf ihn zu, drückte einen heißen Kuß auf seine Lippen und sagte: "Gelobe mir, niemanden zu sagen, wer Dir dies Geld gegeben hat, und niemals zu gestehen, daß ich..." In diesem Augenblicke ließen sich Tritte vernehmen, weshalb Erlinde als bald in die schäumende Flut zurücktauchte. Die Herannahenden waren Agnes von Treffurt, die Braut des Junkers Lippold, und der gesamte weibliche Teil der Hochzeitsgäste. Sie hatten sich von dem wilden Zechgelage in der Burg zurückgezogen und Angelruten ergriffen, um sich am Fischfang zu ergötze n. Als sie auf den bestürzten Jüngling trafen, schlug ihn die Schwester des Junkers Lippold, die holde Adelheid, unkend auf die Schulter und sagte: "Einsamer Schwärmer, willst Du auch fische fangen? Du solltest lieber Herzen zu angeln suche n. Komm zu mir auf meinen Witwensitz nach Flurstedt", fügte sie leise hinzu, während die anderen sich am Flusse verteilten, "und tritt in meine Dienste. Es soll Dir dort gut gehen!" Luthard wußte nicht, was er antworten sollte schlich sich fort ins Schloß und versank dort in seinem Kämmerlein in die seltsamsten Träume. Nach einigen Tagen bekam er den Befehl, die holde Adelheid nach Flurstedt zu begleiten, und wenn er die Fahrt auch nicht gern unternahm, so mußte er doch gehorsam sei n. Zum Danke für die Begleitung steckte ihm die junge Witwe ein goldenes Ringlein an den Finger, das er seiner Ilmnixe zu zeigen beschloß. Nachdem er ihren Namen gerufen hatte, tauchte diese auch aus der schäumenden Flut empor und fragte mit traurigen Augen nach seinem Begehr. Er schüttete ihr sein Herz aus und wartete nun auf ein freundlich Wort. Aber sie sagte nur: "Geh nicht wieder nach Flurstedt! Bedenke immer, daß Du mein Schuldner bist, und vergiß nie, was Du mir gelobt hast!" Einige Wochen später ritt Luthard mit seinem Herrn und dessen junger Gemahlin nach Erfurt, wo sie auf einem der großen Märkte, die von Zeit zu Zeit dort abgehalten wurden, mancherlei einkaufen wollte n. In seiner freien Zeit schlenderte er durch die alte Stadt und fand in einer hochberühmten Waffenschmiede eine schöne, blanke Rüstung von wundersamer Arbeit. Wie er sich das Meisterwerk noch betrachtete, stand auf einmal ein freundliches Mädchen in sittsam bürgerlicher Kleidung neben ihm und fragte, ob er sich hier etwas kaufen wolle. Vom Klange der wohlbekannten Stimme betroffen, fuhr er zusammen, sah dann das Mädchen an und erkannte zu seinem allergrößten Erstaunen die Ilmnixe in ihr. Sie lachte und sagte:" Jaja, ich bin's! Kaufe Dir alles, was Du gern hättest, hier hast Du Geld dazu!" Dabei drückte sie ihm einen großen Beutel mit gutgemünztem Golde in die Hand und war verschwunden, ehe er noch vermocht hatte, ihr ein Wort des Dankes zu sage n. Da kaufte sich Luthard allerhand Waffen, dazu gar prachtvolle Gewänder und ein stolzes, edles Roß, und erschien seitdem in Kromsdorf in einem Glanze, der sich für seinen Stand als Dienstmann nicht schickte. Von seiner Schwester, der holden Adelheid, aufgestachelt, stellte eines Tages der Junker Lippold den Jüngling darüber zur Rede und fragte, wo er die vielen schönen Sachen her habe und wie er zu dem dazu nötigen Gelde gekommen sei. Aber der Jüngling gab nur ausweichende Antworten und ließ verlauten, daß er sich einen anderen dienst suchen wolle. Da ließ ihn der Junker ins Burgenverließ sperren und auf die Folter spanne n. Aber Luthard lachte trotz aller Qualen seinem Peiniger ins Gesicht, und erst als er mit dem Tode rang, enthüllte er sein Geheimnis. Alsbald erbebte das Burgenverließ, wie Schloßen prasselten große Wassertropfen aus der Höhe herab, und ein engelschönes Wesen stand neben dem Tote n. Das war die Ilmnixe Erlinde. "Ja, von mir", rief sie zu dem erstarrten Junker hinüber, "empfing Dieser da die Geschenke, durch die er Euer Mißfallen erregte. Sein Tod soll nicht ungerächt bleibe n. Das Geschlecht, das diesen Jüngling mordete, soll aussterben und vergehe n. Nach vierundvierzig Tagen schon wird man die erste Leiche aus dem Hause trage n. ..!" Bleich und verstört wankte da der Kromsdorfer Herr in den Burgsaal zurück. Am vierzigsten Tage darauf rührte ihn der Schlag, und vier Tage später trug man ihn zu Grabe. Da nahm seine Gattin Agnes im Kloster zu Ettersburg den Schleier, und seine Schwester Adelheid ward eine Nonne im Kloster zu Döbritsche n. " Hans Christoph starb zwischen dem 8. und 18. Februar 1634. Er besaß das Rittergut Großkromsdorf, wozu unter anderen auch die vormalige Wüstung Schöndorf, ein freier Siedelhof vor dem Kirchhof St. Peter zu Weimar (dem heutigen Herderplatze), vier Höfe in dem Vorwerke vor dem Kegeltor und ein Hof in der alten Stadt (im Jakobsviertel) gehörte n. Seit 1651 gehörte der Siedelhof nicht mehr mit zu dem Schlosse. Die Schulden aber waren nach und nach so gestiegen, daß im Jahre 1632 der Konkurs began n. Da der Besitzer Hans Christoph wie schon gesagt zwischen dem 8. und 18. Februar 1634 starb, erwarb das Schloß die Witwe Agnes Katharina geb. vom Ende. Sie hatte zwei Söhne, Albrecht Dietrich und Hans Heinrich, und 3 Töchter: Agnes, Dorothea Elisabeth und Anna Magdalena. Die Witwe starb 1635 und die noch unmündigen Kinder kamen unter Vormundschaft. Anna Magdalena, die älteste der Kinder, vermählte sich 1636 aber bald darauf. Da das Gut nicht mehr zu halten war, erteilte Herzog Wilhelm im Jahre 1639 den Erben die Genehmigung zur Veräußerung. Dies konnte jedoch so schnell nicht geschehen, und das Gut geriet mittler Weile in Verfall und Abnahme. Herzog Wilhelm setzte den Kammerjunker und Hauptmann Hans Ernst Jagemann als Aufseher und Haushalter in das Gut ei n. Diesem hatte Hans Christoph von Kromsdorf bis zum Jahre 1640 für ein Darlehn das Gut zugesagt. Das Verhältnis wurde aber bereits schon im August 1641 aufgehoben und dem Schosser zu Weimar die Verwaltung übertrage n. Die meisten Grundgüter wurden verpachtet. Unter den Gläubigern hatte Magdalene von Weidenbach geb. von Kromsdorf, Witwe des kurfürstl. sächs. Hofmeisters von Weidenbach zu Dresden das Meiste zu forder n. Sie fand sich zur Übernahme bereit, und Herzog Wilhelm verkaufte es ihr im Jahre 1646 in Rücksicht auf die guten Dienste ihres Schwiegersohnes Caspar Cornelius von Mortaigne. Dieser war damals schwedischer, nachher kurfürstl. hessischer Generalleutnant bei dem Fußvolke. Der Kaufpreis betrug 4300 Gulden, wozu Caspar von Mortaigne 3000 Gulden gab. Nach einer geschlossenen Vereinbarung konnten auch weibliche Nachkommen das Gut übernehme n. Der Herr von Mortaigne starb im folgenden Jahre (1647) an einem bei Rheinsfeld erhaltenen Schusse. Seine Gemahlin, der Frau von Weidenbach Tochter, scheint ihm bald darauf gefolgt zu sei n. Im Jahre 1651 wurde der Oberhofmeisterin Sohn, der schwedische Oberstleutnant Albrecht von Weidenbach, bei Lebenszeit seiner Mutter mit Großkromsdorf beliehe n. 1658 verpachtete er das Gut auf 3 Jahre an Hans Oswald vom Zümpling auf Bergsulza. Nach einem am 22. August 1649 zwischen Magdalene von Weidenbach, ihrem Sohn und Johann Bertram von Mortaigne, als Vormund der Kinder seines Bruders Caspar Cornelius von Mortaigne, geschlossenen Vertrage sollte, wenn Albrecht von Weidenbach ohne Leibeserben stürbe, Großkromsdorf an Caspar Cornelius von Mortaigne's Kinder falle n. Die Geschwister von Mortaigne kamen überein, daß der älteste Sohn Johann Theodor Lehnerbe sei. Sein Bruder Johann Georg und die Schwestern Anna Christine, Barbara Sophie und Amalia Margarethe sollten nur sämtlich beliehen werde n. Nach Albrecht von Weidenbachs Tode wurde 1668 Johann Theodor von Mortaigne, Königl. Schwed. Oberstleutnant, mit Großkromsdorf beehrt. Später, z. Beisp. 1684, war er kurfürstl. mainzischer Geheimer Rat, Brigadeur und Kommandant zu Erfurt. Er war ein unruhiger aber sehr reicher Mann, der viel an das Kromsdorfer Schloß und Garten gewandt hat und darin wohl sein Vermögen erschöpfte. Als er 1689 in österreichische Dienste ging, verpachtete er das Gut am 4. Juni an drei Bauer n. Dieser Vertrag wurde am 28. April 1693 auf weitere 9 Jahre verlängert. Als er als Kommandant von Szegedin 1692 gefallen war, wurde sein Sohn Johann Karl von Mortaigne, Kaiserl. Hauptmann in Wien, am 10. März 1692 mit dem Gute Großkromsdorf und Zubehör beliehe n. Er verkaufte es 1694 an Herzog Wilhelm Ernst von Weimar. Dieser verpfändete dasselbe mit allen Zubehör im Jahre 1712 an den Kaiserl. General und Kommandanten von Erfurt Johann Siegmund Fuger, Freiherr zu Hirschberg, für 20 000 Taler. Die Besitzer des Rittergutes Großkromsdorf besaßen auch beträchtliche Güter zu Kleinkromsdorf, welche einst von S. Weimar verliehen wurde n. Der eine Teil dieser Güter, bestehend in 84 Ackern scheint mainzischer Lehen gewesen zu sein, denn diese Äcker haben heute noch den Namen die "Mainzischen Äcker". Die übrigen Güter waren Lehen der Grafen von Hohenlohe und Gleichen, die von S. Gotha beliehen ware n. 1655 verpfändete Albrecht von Weidenbach die Hohenlohischen Lehngüter zu Kleinkromsdorf an den Hof- und Konstitutionalrat Platturn zu Weimar. Mit Platturn's Erben schloß er 1662 einen Vertrag um Verlängerung der Verpfändung. Nach Albrecht von Weidenbachs Tode 1664 wurden diese Hohenlohischen Lehngüter frei und wurden 1668 von den Grafen von Hohenlohe und Gleichen an den Hofmeister Antoine de Gerenard zu Jena verkauft. Ihm machten die Brüder Johann Theodor und Johann Georg von Mortaigne den Besitz angeblich streitig. Nach dem Tode Antoine de Gerenards, welcher bereits 1670 erfolgte, kam Kleinkromsdorf an Johann Theodor von Mortaigne. Im Jahre 1690 erhielt er auch noch ein Lehen bei dem Hohenlohischen Lehnhofe zu Ohrdruff. Die Übernahme geschah 1692 nach seinem plötzlichen Tode durch seinen 18 Jahre alten, damals noch unmündigen Sohn Johann Karl von Mortaigne. Herzog Wilhelm Ernst kaufte bald darauf dem von Mortaigne diese hohenlohischen Lehngüter zu Kleinkromsdorf ab. Da sich weder im Großherzogl. Staatsarchiv noch in den Archiven des Finanzministeriums Verhandlungsurkunden darüber finden, gibt man die Zeit und Umstände des Kaufes verschieden a n. Danach soll Herzog Wilhelm Ernst diese Güter zu Kleinkromsdorf am 30. März 1692 von Anna Dorothea von Mortaigne geb. von Kratz erhalten habe n. Sie war die Vormundin ihres Sohnes des Kaiserl. Hauptmanns Johann Karl von Mortaigne. Nach mehreren anderen Äußerungen aber wurde der Kauf erst vor dem April 1694 abgeschlosse n. Ferner soll der Herr von Mortaigne Kleinkromsdorf, nachdem er erst 1694 damit beliehen wurde, um die Zeit zwischen diesem Jahre und dem Juni 1699 an den Herzog verkauft habe n. Nach einer dritten Äußerung jedoch soll dies erst 1700 geschehen sei n. Wie aus einem nicht abgegebenen Schreiben der Räte des Herzogs Wilhelm Ernst an die Hohenlohischen Räte zur Ohrdruf vom 21. Februar 1695 ersichtlich ist, soll der Herzog das Gut Kleinkromsdorf an einen Ungenannten "ohnlängs wiederum abgetreten und überlassen" habe n. Gewiß aber ist, daß Herzog Wilhelm Ernst, nachdem er nachweislich seit dem 20. April 1694 um einen Lehnträger an seine Statt von Hohenlohischer Seite ersucht wurde, diese Bitte erst 1700 erfüllte. 1701 wird dann auch zum ersten Male ein Lehnträger ernannt. Dies blieb bis zum Tode Wilhelm Ernsts im Jahre 1728 bestehe n. Da der Herzog keine Kinder noch Verwandte hatte, die beliehen werden konnten, so stand das Gut Kleinkromsdorf leer. Erst 1736 wurde sein Neffe Herzog Ernst August mit den Lehngütern beliehen und an seiner Statt ein Lehnträger ernannt. Der Herzog und seine Nachfolger blieben in diesem Lehnsverbande bis zum Jahre 1809. In demselben Jahre bekundete Karl August infolge des 34. § der Rheinbundakten (v. 12. Juli 1806) nach dem Beispiele mehrerer Fürsten jenes Bundes zu handel n. Er verzichtete nach einem Schreiben vom 14. Juni auf die Oberherrlichkeit über alle in dem Umfange seines Landes gelegenen vom Kaiser und Reich oder bisher von irgend einem Herrn der Karte abhängigen Lehen, davon er Besitz nahm. Da im 17. Jahrhundert die Familie von Kromsdorf ausstarb, erkaufte das Gut 1692, nachdem es den Besitzer mehrmals gewechselt hatte, Herzog Wilhelm Ernst von Weimar. Derselbe machte 1707 ein Amt daraus, zu welchem außer Großkromsdorf noch Schöndorf, Wiegendorf, Döbritschen und die Hälfte von Kleinkromsdorf gehörte. Aber schon 1730 wurde dieses kleine Amt dann von Weimar einverleibt. Vermutlich führt das an einer Linde bei dem Glockenhause angebrachte Halseisen seinen Ursprung in jene Zeit zurück. Nun blieb das Schloß in den Händen des weimarischen Hofes. 1854 wurden die zum Gute gehörigen Wirtschaftsgebäude niedergelegt, die im Laufe der Jahre sehr baufällig geworden ware n. Auch lagen die Mehrzahl der Gutsgrundstücke von jeher bei Schöndorf. Das Vorwerk bei Schöndorf wurde deshalb erweitert. Der Raum, wo die Scheunen und Stallungen zu Großkromsdorf gestanden hatten, wurde als Garten eingerichtet und mit einer hohen Mauer umgebe n. Danach ging auch im Jahre 1859 eine wesentliche Veränderung im hiesigen Schlosse vor sich. Es erforderte für die Zwecke des nun der Frau Großherzogin Maria Paulowna gegründete Karl-Friedrich-Damenstift manche Baulichkeite n. Die vorhandenen vielen fürstlichen Familienbilder nebst anderen Merkwürdigkeiten wurden ausgeräumt und auf andere Schlösser des Großherzogs gebracht. Zum Andenken nämlich an ihren Gemahl Karl Friedrich (gest. 8. Juli 1853) hatte die hohe Frau eine Anstalt gegründet, in welcher Töchter von verdienten Hof- und Staatsdienern Aufnahme fande n. Diese erhielten eine jährliche Präbende und sollten sich 3 Monate auf dem Lande aufhalte n. Dazu überließ ihr ihr Sohn Karl Alexander das Schloß Großkromsdorf. Dasselbe wurde nun zur Aufnahme von 2-4 Damen mit Kammermädchen und Köchinnen eingerichtet. Kaum waren die ersten Damen hier angelangt, so erfolgte am 23. Juni 1859 der Tod der hohen Gründeri n. Die Oberaufsicht führte das Fräulein Martha Schweitzer, die Tochter des vormaligen Ministers Schweitzer. Außer ihr fanden noch 6 andere Aufnahme, worunter sich auch Rosalie Falk befand. Der jetzige Besitzer des Schlosses zu Großkromsdorf ist der Herr von Conta. 345 Seitenaufrufe Weitere Artikeln zu diesen Thema 28.04.2010 Sandstürme über Südwestchina färben den Himmel orange 11.02.2010 wo Ritter gehaust haben, mag wohl auch zu Großkromsdorf der Herrensitz von ihnen erbaut worden sein. 17.01.2010 Als die Götter die Schlacht verloren - dreht sich jetzt der Spies um - denn es wird ein allmächtiger Gott wiederkehren und herrschen 17.01.2010 Was ist ein Traum? 19.05.2009 Die Thüringer Sündflut ein strafendes Gottesurteil 19.05.2009 Große und greuliche Wasserfluten haben oft das Thüringerland heimgesucht. |
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