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Die Thüringer Sündflut ein strafendes Gottesurteil

[19.05.2009] Kommen wir auch in den Himmel, wenn wir ertrinken? – und als jene mit Ja! antwortete, hat das Kindlein gerufen: Ei, so will ich gern mit ertrinken! Gut Nacht, lieb Vater und Mutter!
So rief ein Kind einer ertrinkenden vierköpfigen Familie noch zu.
So überliefert in einem alten Bericht von (MDCXIII)
Das war aber alles nichts gegen eine Flut, dergleichen nie vorher und nie nachher erhöret worden im Thüringer Lande, die geschahe am 29. Mai 1613. Da kamen Wetter von allen Seiten und standen viele Meilen in die Runde über dem Lande und tobten gegeneinander, daß alle Leute glaubten, der Erde jüngster und letzter Tag sei herbeigekommen, das reichte von der Saale bis zum Harz und von der Werra bis zur Elbe.

Ungeheurer, elfstündiger Wolkenbruch in Thüringen, durch den beispiellos schwere Überschwemmungen herbeigeführt wurden, jahrhundertelang berühmt unter dem Namen der "Thüringischen Sündflut". Da kamen Wetter von allen Seiten und standen viele Meilen in die Runde über dem Lande und tobten gegeneinander, daß alle Leute glaubten, der Erde jüngster und letzter Tag sei herbeigekommen, das reichte von der Saale bis zum Harz und von der Werra bis zur Elbe.

  • Die Ilm (Fluss der durch Weimar fliest) iüberschwoll ihr Bette zehn bis zwölf Ellen hoch, riß in Weimar vierundvierzig Häuser und Scheuern weg, ertränkte vierundsiebzig Menschen und zweihundert Stück Vieh; noch ist am Kegeltor daselbst der schwarze Strich, das Wahrzeichen, wie hoch dort die Flut stand. In Oberweimar ertranken vierzehn Menschen, stürzten zweiundzwanzig Häuser ein;
  • in Mellingen raffte die Flut zweiundzwanzig Menschen hinweg und zertrümmerte sechsunddreißig Häuser.
  • Eines Hirten Weib ertrank mit zugleich vier Kindern; der Vater, der sich rettete, hörte noch, wie das jüngste, als seine kleine Lagerstätte schon schwamm, die Mutter fragte: Kommen wir auch in den Himmel, wenn wir ertrinken? – und als jene mit Ja! antwortete, hat das Kindlein gerufen: Ei, so will ich gern mit ertrinken! Gut Nacht, lieb Vater und Mutter!
– Mehrere Dörfer wurden fast ganz hinweggerissen, so daß nur wenige Häuser stehenblieben.
  • In Gotha blieb kaum ein Fenster ganz von den Schloßen, kein Halm auf den Äckern.
  • Mühlhausen litt ungemein; der Schade, den Wetter und Flut
  • in Langensalza tat, ward allein auf eine Tonne Goldes geschätzt, aber er ganze Schade im Thüringer Lande auf mehrere Millionen Taler.
  • Nur allein zwischen Jena und Magdeburg ertranken über zweitausend Personen oder wurden von einstürzenden Häusern begraben.
Aus Ammerbach (Jena) wird berichtet:
  • Obgleich Ammerbach doch nur an einem kleinen Bächlein liegt, hat es doch im Laufe der Jahrhunderte unter schwerster Wassersnot zu leiden gehabt. Das erste verheerende Unwetter, von dem wir wissen, brach über unser Dorf bei Gelegenheit der sogenannten Thüringer Sündflut herein. "Die vollständigen Acta der Thüringischen Sünd-Flut des Jahres 1613 von Georg Wilhelm von der Lage" berichten darüber folgendes: " Zu Ammerbach ist ein Knabe von 12 Jahren ertrunken, sind sechs Wohnhäuser benebst denen gewesenen Scheunen und Ställen den Bach hinunter im Dorfe zu Grunde gerissen, auch die schönen Äcker, Garten und Wiesenfleck nach der Saalen wärts jämmerlich verderbet und verschlemmet."
    Das selbe Buch weiß von der wunderbaren Errettung eines Ammerbacher Ehepaares zu erzählen. Der Mann war von den Fluten fortgerissen worden und konnte erst weit unterhalb des Dorfes wieder festen Fuß fassen und so gerettet werden. Die Frau war von den Fluten in einen Düngerhaufen hinein geschleudert worden, aus dem man sie später scheinbar leblos heraus holte. Es gelang bald sie ins Leben zurück zu rufen. Der Schaden, den das Wasser angerichtet hatte, wurde für Ammerbach und Nennsdorf von der Regierung auf 950 Gulden geschätzt. 10 % von dieser Summe, also 95 Gulden wurden den schwer Betroffenen Einwohnern vom Staat als Beihilfe zum Wiederaufbau ihrer Häuser und Höfe gewährt.

Diesen furchtbaren Wassererguß nannte man hernachmals die Thüringer Sündflut und erkannte in ihr ein strafendes Gottesurteil, um so mehr, als alle römischen Zahlbuchstaben dieses strafenden Jahres in einem einzigen Worte enthalten waren, und das war das Wort IVDICIVM (MDCXIII).
Quelle:
Ludwig Bechstein: Deutsches Sagenbuch. Meersburg und Leipzig 1930, S. 403-404.


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