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Chinas Menschenrechtsverletzungen in Tibet

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China verbietet tibetischen Schülern religiöse Aktivitäten im heiligen Monat Saka Dawa

[27.05.2007] Wie das TCHRD aus zuverlässiger Quelle aus Tibet erfuhr, berief das Stadtkomitee von Lhasa die Eltern von schulpflichtigen Kindern zu einer Elternversammlung ein, wo ihnen erklärt wurde, daß ihre Kinder während des den Buddhisten heiligen Monats Saka Dawa (der Monat, in dem Buddha geboren wurde, die Erleuchtung erlangte und starb; ab dem 17. Mai) an keinen religiösen Aktivitäten teilnehmen dürften.

Am 14. Mai, also drei Tage vorher, bestellte das Stadtkomitee von Lhasa die Eltern von Schulkindern der Stadtteile Ramoche und Lhubhug zu einer Versammlung. Dabei wurden die Schüler angewiesen, während des Saka Dawa keine Klöster aufzusuchen, nicht zum Barkhor zu gehen, keine Umwandlung sakraler Stätten vorzunehmen und ihre Schutz-Halsbändchen abzulegen. Die Komiteemitglieder warnten die Eltern, daß jedes Kind, das dem zuwiderhandle, mit dem Schulausschluß zu rechnen habe.

Religiöse Zeremonien unterliegen in Tibet starken Einschränkungen, besonders an wichtigen Tagen und während Festzeiten wie dem Saka Dawa und Gaden Nyamchoe, sowie den Geburtstagen des Dalai Lama und des 11. Panchen Lama Gedhun Choekyi Nyima. Letztes Jahr am 12. Dezember untersagte das Parteibüro der Stadt Lhasa und die Kanzlei des Stadtgouverneurs Parteimitgliedern, Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, Regierungspersonal, den Angestellten von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Banken, Berufszentren, Studenten und sogar öffentlichen Bediensteten im Ruhestand, an den Feierlichkeiten des Gaden Nyamchoe teilzunehmen oder sie zu besuchen. Wer immer diese Anordnung mißachten würde, müsse mit einer Gehaltskürzung, Degradierung usw. rechnen, hieß es. Besonders pensionierte Tibeter werden von dieser Anordnung hart getroffen, weil sie meistens großen Glauben an ihre Religion haben und nun von offizieller Seite in deren Ausübung behindert werden. In der Vergangenheit hatten Kader einen gewissen Freiraum, um privat ihre Religion auszuüben, aber jetzt riskieren sie, wenn sie erwischt werden, degradiert und bestraft zu werden.

Besonders streng werden die religiösen Restriktionen in der Stadt Lhasa gehandhabt. Angehörige des Public Security Bureau in Zivil durchkämmen die Stadt, an den Hauptverkehrswegen und in den Altstadtgassen wimmelt es von Video-Kameras zur Überwachung der Passanten. Um die in die Stadt kommenden Leute zu überprüfen, wurden Sicherheits-Kontrollpunkte an den Straßen, die aus den Nachbarkreisen Phenpo Lhundrup, Taktse, Toelung Dechen und Meldrogungkar in die Stadt führen, eingerichtet. Berichten aus Tibet zufolge wurde Bauern, die auf den Straßen der Stadt mit Räucherwerk und Wachholderblättern zu handeln pflegen, verboten, diese an den besagten Tagen zu verkaufen.

Die chinesischen Behörden führen die „patriotische Umerziehung“ für Mönche und Nonnen in den Klöstern regelmäßig und noch intensiver als vorher durch. In letzter Zeit hörte man immer wieder, daß die Arbeitsteams im Vorfeld zu wichtigen Jahrestagen oder anderen Ereignissen obligatorische politische Schulungen für Mönche und Nonnen abhielten. Die Regierung, die keine Mittel für die Klöster bereitstellt, überwacht hingegen das tägliche Geschehen in den Hauptklöstern und übt über das örtliche Amt für religiöse Angelegenheiten (Religious Affairs Bureau) strenge Kontrolle aus.

Am 1. Januar 2007 traten neue „Maßnahmen für die Regelung der religiösen Angelegenheiten“, die in 56 Artikeln festgelegt und am 29. September 2006 von dem 11. Ständigen Ausschuß der TAR-Regierung beschlossen wurden, in Kraft. Die neuen Bestimmungen zielen darauf ab, die Regierungspolitik gegenüber religiösen Vereinigungen, deren Mitarbeitern und den einzelnen Gläubigen strikt durchzusetzen, anstatt die Religionsfreiheit zu schützen, wie es der erklärten Politik der VR China entsprechen würde.

Der Staat anerkennt die Religionsfreiheit als ein Grundrecht, so wie es in der chinesischen Verfassung niedergelegt ist, und ebenso in der UN-Charta, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte (ICCPR), dem Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (ICESCR) und der Erklärung und dem Aktionsprogramm von Wien.

In dem Weißbuch der chinesischen Regierung von 2004 über die regionale ethnische Autonomie in Tibet steht, daß „Tibeter die volle Freiheit der Religion genießen“. Die Regierung übt hingegen eine harte Kontrolle über die religiöse Ausübung und die Stätten der Anbetung in den tibetischen Gebieten aus, womit die Religionsfreiheit in der Praxis untergraben wird. China behauptet, Religionsfreiheit werde durch die Verfassung und die Gesetzgebung garantiert und diese gesetzlichen Garantien stünden im Einklang mit dem Sinn und den Hauptaussagen der internationalen Verträge. Das neuste öffentliche Verbot, das besonders Schulkinder während des heiligen Monats Saka Dawa betrifft, zeigt jedoch wieder einmal, daß die konstitutionellen, gesetzlichen und administrativen Bestimmungen, die den Bürgern Religionsfreiheit gewähren sollten, dahingehend benutzt werden, diese einzuschränken.Das TCHRD ist äußerst besorgt über diesen jüngsten offiziellen Erlaß, der den Schülern verbietet, während des heiligen buddhistischen Monats Saka Dawa religiösen Tätigkeiten nachzugehen. Die Regierung der VR China kontrolliert die Religion in Tibet mit eiserner Faust. Tatsächlich aber sollte sie die Rechte wahren, die in ihrer eigenen Verfassung und den wichtigen Völkerrechtsverträgen, denen sie beipflichtet, verankert sind.

Wir haben fertige, an jeweils 12 verschiedene Adressen gerichtete
Appellpostkarten zu den Gewissensgefangenen Tulku Tenzin Delek, Bangri
Rinpoche, Lobsang Tenzin, Dolma Gyab, Ngawang Phulchung, Gedhun Choekyi Nyima,
Chadrel Rinpoche, Jigme Gyatso, Phuntsok Wangdu, Sonam Gyalpo, Namkha Gyaltsen
u.a., die bei uns bestellt werden können. Ansicht siehe:
http://www.igfm-muenchen.de/l

Übersetzung: Adelheid Dönges, Revision: Angelika Mensching
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* Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
* Arbeitsgruppe München
* Jürgen Thierack, Rudolfstr. 1, 82152 Planegg
* Tel (+49 89) 85 98 440 oder 811 35 74, Fax (+49 89) 871 39 357
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