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China verbietet tibetischen Schülern religiöse Aktivitäten im heiligen Monat Saka Dawa
[27.05.2007] Wie das TCHRD aus zuverlässiger Quelle aus Tibet erfuhr, berief das
Stadtkomitee von Lhasa die Eltern von schulpflichtigen Kindern zu einer
Elternversammlung ein, wo ihnen erklärt wurde, daß ihre Kinder während
des den Buddhisten heiligen Monats Saka Dawa (der Monat, in dem Buddha
geboren wurde, die Erleuchtung erlangte und starb; ab dem 17. Mai) an
keinen religiösen Aktivitäten teilnehmen dürften.
Am 14. Mai, also drei Tage vorher, bestellte das Stadtkomitee von Lhasa
die Eltern von Schulkindern der Stadtteile Ramoche und Lhubhug zu einer
Versammlung. Dabei wurden die Schüler angewiesen, während des Saka Dawa
keine Klöster aufzusuchen, nicht zum Barkhor zu gehen, keine Umwandlung
sakraler Stätten vorzunehmen und ihre Schutz-Halsbändchen abzulegen.
Die Komiteemitglieder warnten die Eltern, daß jedes Kind, das dem
zuwiderhandle, mit dem Schulausschluß zu rechnen habe. Religiöse
Zeremonien unterliegen in Tibet starken Einschränkungen, besonders an
wichtigen Tagen und während Festzeiten wie dem Saka Dawa und Gaden
Nyamchoe, sowie den Geburtstagen des Dalai Lama und des 11. Panchen
Lama Gedhun Choekyi Nyima. Letztes Jahr am 12. Dezember untersagte das
Parteibüro der Stadt Lhasa und die Kanzlei des Stadtgouverneurs
Parteimitgliedern, Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst,
Regierungspersonal, den Angestellten von öffentlichen Einrichtungen wie
Schulen und Banken, Berufszentren, Studenten und sogar öffentlichen
Bediensteten im Ruhestand, an den Feierlichkeiten des Gaden Nyamchoe
teilzunehmen oder sie zu besuchen. Wer immer diese Anordnung mißachten
würde, müsse mit einer Gehaltskürzung, Degradierung usw. rechnen, hieß
es. Besonders pensionierte Tibeter werden von dieser Anordnung hart
getroffen, weil sie meistens großen Glauben an ihre Religion haben und
nun von offizieller Seite in deren Ausübung behindert werden. In der
Vergangenheit hatten Kader einen gewissen Freiraum, um privat ihre
Religion auszuüben, aber jetzt riskieren sie, wenn sie erwischt werden,
degradiert und bestraft zu werden. Besonders streng werden die
religiösen Restriktionen in der Stadt Lhasa gehandhabt. Angehörige des
Public Security Bureau in Zivil durchkämmen die Stadt, an den
Hauptverkehrswegen und in den Altstadtgassen wimmelt es von
Video-Kameras zur Überwachung der Passanten. Um die in die Stadt
kommenden Leute zu überprüfen, wurden Sicherheits-Kontrollpunkte an den
Straßen, die aus den Nachbarkreisen Phenpo Lhundrup, Taktse, Toelung
Dechen und Meldrogungkar in die Stadt führen, eingerichtet. Berichten
aus Tibet zufolge wurde Bauern, die auf den Straßen der Stadt mit
Räucherwerk und Wachholderblättern zu handeln pflegen, verboten, diese
an den besagten Tagen zu verkaufen. Die chinesischen Behörden
führen die „patriotische Umerziehung“ für Mönche und Nonnen in den
Klöstern regelmäßig und noch intensiver als vorher durch. In letzter
Zeit hörte man immer wieder, daß die Arbeitsteams im Vorfeld zu
wichtigen Jahrestagen oder anderen Ereignissen obligatorische
politische Schulungen für Mönche und Nonnen abhielten. Die Regierung,
die keine Mittel für die Klöster bereitstellt, überwacht hingegen das
tägliche Geschehen in den Hauptklöstern und übt über das örtliche Amt
für religiöse Angelegenheiten (Religious Affairs Bureau) strenge
Kontrolle aus. Am 1. Januar 2007 traten neue „Maßnahmen für
die Regelung der religiösen Angelegenheiten“, die in 56 Artikeln
festgelegt und am 29. September 2006 von dem 11. Ständigen Ausschuß der
TAR-Regierung beschlossen wurden, in Kraft. Die neuen Bestimmungen
zielen darauf ab, die Regierungspolitik gegenüber religiösen
Vereinigungen, deren Mitarbeitern und den einzelnen Gläubigen strikt
durchzusetzen, anstatt die Religionsfreiheit zu schützen, wie es der
erklärten Politik der VR China entsprechen würde. Der Staat
anerkennt die Religionsfreiheit als ein Grundrecht, so wie es in der
chinesischen Verfassung niedergelegt ist, und ebenso in der UN-Charta,
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt
über Bürgerliche und Politische Rechte (ICCPR), dem Internationalen
Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte (ICESCR) und
der Erklärung und dem Aktionsprogramm von Wien.
In dem Weißbuch
der chinesischen Regierung von 2004 über die regionale ethnische
Autonomie in Tibet steht, daß „Tibeter die volle Freiheit der Religion
genießen“. Die Regierung übt hingegen eine harte Kontrolle über die
religiöse Ausübung und die Stätten der Anbetung in den tibetischen
Gebieten aus, womit die Religionsfreiheit in der Praxis untergraben
wird. China behauptet, Religionsfreiheit werde durch die Verfassung und
die Gesetzgebung garantiert und diese gesetzlichen Garantien stünden im
Einklang mit dem Sinn und den Hauptaussagen der internationalen
Verträge. Das neuste öffentliche Verbot, das besonders Schulkinder
während des heiligen Monats Saka Dawa betrifft, zeigt jedoch wieder
einmal, daß die konstitutionellen, gesetzlichen und administrativen
Bestimmungen, die den Bürgern Religionsfreiheit gewähren sollten,
dahingehend benutzt werden, diese einzuschränken.Das TCHRD ist äußerst
besorgt über diesen jüngsten offiziellen Erlaß, der den Schülern
verbietet, während des heiligen buddhistischen Monats Saka Dawa
religiösen Tätigkeiten nachzugehen. Die Regierung der VR China
kontrolliert die Religion in Tibet mit eiserner Faust. Tatsächlich aber
sollte sie die Rechte wahren, die in ihrer eigenen Verfassung und den
wichtigen Völkerrechtsverträgen, denen sie beipflichtet, verankert sind.
Wir haben fertige, an jeweils 12 verschiedene Adressen gerichtete Appellpostkarten zu den Gewissensgefangenen Tulku Tenzin Delek, Bangri Rinpoche, Lobsang Tenzin, Dolma Gyab, Ngawang Phulchung, Gedhun Choekyi Nyima, Chadrel Rinpoche, Jigme Gyatso, Phuntsok Wangdu, Sonam Gyalpo, Namkha Gyaltsen u.a., die bei uns bestellt werden können. Ansicht siehe: http://www.igfm-muenchen.de/l
Übersetzung: Adelheid Dönges, Revision: Angelika Mensching ********************************************************** * Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) * Arbeitsgruppe München * Jürgen Thierack, Rudolfstr. 1, 82152 Planegg * Tel (+49 89) 85 98 440 oder 811 35 74, Fax (+49 89) 871 39 357 * info@igfm-muenchen.de, www.igfm-muenchen.de * Spendenmöglichkeit: IGFM München, * Kto 158393803, Postbank München, BLZ 700 100 80 * IBAN DE71700100800158393803 - BIC PBNKDEFF **********************************************************
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