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Neue Verkehrsvorschriften in Schweden Auf Autobahnen jetzt einheitlich Tempolimit 110 km/h

[31.01.2001] Schweden hat einige Bestimmungen seiner Straßenverkehrsordnung geändert. Laut ADAC sind folgende neue Regelungen künftig zu beachten:

Auf Autobahnen gilt jetzt einheitlich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Niedrigere Tempolimits müssen besonders ausgeschildert werden. Auf Schnellstraßen gibt es keine Änderung. Hier gilt weiterhin die jeweils durch Verkehrszeichen angegebene Höchstgeschwindigkeit.

Neue Schilder weisen Autofahrer auf den Ortsbeginn und das Ortsende hin. Innerhalb dieser Beschilderungen darf nach wie vor nicht schneller als 50 km/h gefahren werden. Vorsicht: Verkehrszeichen können innerhalb von Ortschaften auch ein niedrigeres Tempolimit anzeigen.

Gilt auf einer Straße mit mehreren Fahrspuren eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 70/km, dürfen Autofahrer ihre Fahrspur frei wählen.

Künftig müssen auch Lkw- und Taxifahrer Sicherheitsgurte anlegen.

Ab sofort dürfen Kfz mit ungebremstem Anhänger auf Schwedens Straßen 80 km/h fahren, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers weniger als die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs beträgt. Bisher galt für Fahrzeuge mit ungebremstem Anhänger eine ungünstigere Regelung.


Der ADAC macht Autoreisende darauf aufmerksam, dass in Schweden - genau so wie in den anderen skandinavischen Ländern - Verkehrsverstösse mit hohen Geldbussen geahndet werden. So kostet beispielsweise das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um bis zu 15 km/h rund 175 Mark. Wer 20 km/h zu schnell ist, muss ebenso 220 Mark bezahlen, wie Autofahrer, die verbotenerweise überholen. Mit rund 65 Mark Strafe wird das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes geahndet.


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