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Die Legalisierung des Falun Symbol kann das Interesse der deutschen Bevölkerung erwecken, und diejenigen, welche dachten, dass es widerrechtlich ist, können ihre Meinung überdenken. Dieses Symbol ist jetzt vom deutschen Gesetz geschützt


Die Staatsanwaltschaft hat am 15.03.2003 Klage erhoben. Auszüge hieraus: " .. in die Homepage der Falun Gong bzw. Falun Dafa Bewegung als Vereinskennzeichen ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz eingestellt.
Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt, Kennzeichen, die Kennzeichen verbotener Parteien zum verwechseln ähnlich sind, öffentlich verwendet zu haben.
Strafbar als § 86 a Abs 2 StGB



Der Staatsanwalt konnte das Urteil des Gerichtes in erster Instanz nicht anerkennen und strengte daraufhin ein Berufungsverfahren in zweiter Instanz beim Landesgericht Mannheim an. Die Falun Gong Praktizierenden nutzten diese Möglichkeit, die Wahrheit über das Falun Symbol und die darin enthaltenen Symbole des Tai Chi wie auch der Swastika und der Verfolgung von Falun Gong in China mit aufrichtiger und ehrlicher Entschlossenheit dem Richter und dem Staatsanwalt zu erklären.


Richterin entschied: „... Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfte daher nicht vorgelegen haben“.
Aufgrund dieser unerlaubten Handlung der brandenburgischen Polizei haben Falun Gong Praktizierende im April 2003 nachträglich eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht in Brandenburg eingereicht. Dadurch sollte festgestellt werden, dass die Maßnahmen der Polizei nach deutschen Gesetzen rechtwidrig waren und dass das Grundrecht von Falun Gong Praktizierenden verletzt wurde, um für die Zukunft eine Wiederholung zu vermeiden.


kommt es nicht darauf an, daß das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat.StGB § 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4


kommt es nicht darauf an, daß das Original einen gewissen Bekanntheitsgrad als Symbol einer verfassungswidrigen Organisation hat.StGB § 86 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. m. § 86 Abs. 1 Nr. 4

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