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Die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem Gentechnikkritiker Jörg Bergstedt und zwei führenden Repräsentanten des deutschen Gentechnik-Filzes geht weiter. Wie Bergstedt mitteilte, hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken in vier von zehn Punkten aufgehoben und zur erneuten Behandlung an das OLG zurück überwiesen (Az 1 BvR 2678/10).
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Während der Reparatur an seinem abgemeldeten Fahrzeug kam es bei einem Hobbybastler beim Zünden des Motors zu einem Brand, der nicht nur das Auto, sondern auch ein fremdes Gebäude beschädigte. Da allerdings das Kfz zum Unfallzeitpunkt nicht angemeldet und somit nicht haftpflichtversichert war, hoffte der Bastler auf seine Privathaftpflichtversicherung. Diese muss aber, laut dem vom ADAC veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 2008 (Az. I-4 U 191/07) den Schaden, der durch ein nicht zugelassenes Kfz verursacht wird, nicht übernehmen.
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Künstlerinn ist mit ihrer Klage gegen Google gescheitert. Das Thüringer Oberlandesgericht hat die verkleinerte Anzeige von auf Websites gespeicherten Bildern durch Google als Urheberrechtsverletzung eingestuft. Das zuständige Gericht erster Instanz, das Landgericht Erfurt, hatte vor einem Jahr entschieden, dass die Klage zwar zulässig, aber unbegründet sei.
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Aufbereitung von Friederike Brinkmeier: Fritz Streletz war
stellvertretender Verteidigungsminister, Heinz Keßler war
Verteidigungsminister der DDR und Egon Krenz Generalsekretär der SED
und Staatsratsvorsitzender der DDR./. Deutschland Urteil vom 22. März 2001
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(wsa) Ansteckbuttons mit einem erkennbar durchgestrichenen Hakenkreuz sind in Rheinland-Pfalz kein Anlass für Strafverfolgung. Dies sagte Justizminister Heinz Georg Bamberger . "Selbstverständlich kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an." Die Strafverfolgung sei jedoch am Sinn und Zweck des Strafgesetzes zu orientieren.
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(wsa) Ansteckbuttons mit einem erkennbar durchgestrichenen Hakenkreuz sind in Rheinland-Pfalz kein Anlass für Strafverfolgung. Dies sagte Justizminister Heinz Georg Bamberger . "Selbstverständlich kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an." Die Strafverfolgung sei jedoch am Sinn und Zweck des Strafgesetzes zu orientieren.
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Der deutschen Richter Schlummerstunde scheint wohl nun ein Ende gesetzt zu werden.
Die Europäischen Richter entschieden, dass ein deutscher Kläger
Schadensersatz für einen überlangen Prozess bekommt und dass
Deutschland eine Klagemöglichkeit schaffen muss, um gegen langsame
Richter zu klagen.
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Ein Mieter, der gekündigt hat und die Betriebskostenabrechnung vom
Vermieter nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des
Abrechnungsjahres erhält, kann seine Vorauszahlungen in voller Höhe
zurückverlangen.
Spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss der
Vermieter über die Betriebskosten abgerechnet haben. Ist das
Mietverhältnis zwischenzeitlich beendet worden und weigert sich der
Vermieter beharrlich, abzurechnen, kann der Mieter die Rückzahlung der
gesamten Betriebskostenvorauszahlungen für den fraglichen
Abrechnungszeitraum fordern. Er muss den Vermieter nicht zunächst auf
Erteilung einer Abrechnung verklagen (BGH VIII ZR 57/04).
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Das Urteil des Monats stammt dieses Mal vom Bundesgerichtshof (BGH XII ZR 225/03 und BGH VIII ZR 347/04)
Bei der Berechnung einer Mietminderung ist von der vereinbarten
Brutto-Warmmiete auszugehen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof
(BGH XII ZR 225/03 und BGH VIII ZR 347/04). Zur Miete, die gemindert
werden kann, gehören also die so genannte Grundmiete und die Zahlungen
für die kalten Betriebskosten sowie für die Heizkosten. Keine Rolle
spielt es, ob Heiz- und Betriebskosten als Pauschale oder als
Vorauszahlungen geleistet werden.
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Wenn nichts anderes vereinbart ist, zählen Schönheitsreparaturen zu den Aufgaben des Vermieters.
Ist im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart und geregelt, dass der
Mieter Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung durchführen muss, ist
der Vermieter selbst für die erforderlichen Tapezier- und
Anstreicharbeiten in der Mieterwohnung verantwortlich, entschied das
Landgericht Berlin (65 T 104/01) nach Darstellung des Deutschen
Mieterbundes (DMB).
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