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Beleidigung in der Öffentlichkeit und was die Kosten sind.

[02.11.2009] Beleidigungensind keine Seltenheit auf Deutschlands Straßen: Gegenseitige Beschimpfungen und abfällige Gesten. Mit bis zu 4 000 Euro können solche Straftaten geahndet werden. Häufige Auslöser für Beleidigungen sind laut ADAC-Experten Missachtung der Vorfahrt, Drängeln oder Schneiden. Der gestreckte Mittelfinger ist eine der meist gezeigten Gesten, die sich Autofahrer gegenseitig zeigen. Für den „Stinkefinger“ wurden bereits Geldstrafen zwischen 600 und 4 000 Euro verhängt. Aber auch bei anderen Beleidigungen gilt: Kleine Äußerung, großer Ärger. Beschimpft man andere Verkehrsteilnehmer beispielsweise mit „fieses Miststück“ oder „alte Sau“ können schon mal 2 500 Euro Geldstrafe verhängt werden.

Besonders streng werden herablassende Äußerungen gegenüber Polizisten oder Politessen verfolgt. Hierbei wird indirekt auch der Staat beleidigt. Deshalb erstattet der Ordnungshüter meist gemeinsam mit dem Dienstherrn Anzeige. Auch indirekte Beleidigungen wie „am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen“ muss sich niemand gefallen lassen. Im konkreten Fall wurden 1 600 Euro fällig.

Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es bei Straftaten wie der Beleidigung keine festen Regelsätze. Die Geldstrafe wird – abhängig von den Tatumständen – in Tagessätzen angegeben. Die Höhe eines Tagessatzes orientiert sich an den wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten. 30 Tagessätze entsprechen dabei einem Monatsnettogehalt.











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