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Neue Fahrerlaubnisverordnung beendet Missbrauch[16.01.2009] Autofahrer können sich einer in
Deutschland angeordneten Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
künftig nicht mehr dadurch entziehen, dass sie einen Führerschein im
Ausland erwerben. Mit der jetzt in Kraft getretenen „Dritten Verordnung
zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung“ ist nach Ansicht des ADAC dem
sogenannten Führerscheintourismus erstmals ein wirksamer Riegel
vorgeschoben worden. Wer künftig in Deutschland mit einem Führerschein
unterwegs ist, den er ab dem 19. Januar im Ausland erworben hat, begeht
eine Straftat, wenn seine frühere Fahrerlaubnis entzogen wurde. Er wird
bei einer Kontrolle genau so behandelt, als wäre er völlig ohne
Fahrerlaubnis gefahren. Ihm drohen empfindliche Geldstrafen, im
Wiederholungsfall oder bei erheblichen Vorstrafen auch ein
mehrmonatiger Gefängnisaufenthalt.
Anders liegt der Fall,
wenn Führerscheine vor dem 19. Januar von einem anderen
EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurden. Diese müssen in Deutschland
grundsätzlich ohne jede Formalität anerkannt werden. Das gilt selbst
dann, wenn der andere Mitgliedsstaat nicht dieselben Anforderungen an
den Eignungsnachweis stellt, insbesondere also auf eine
medizinisch-psychologische Begutachtung verzichtet. Nur in wenigen
Ausnahmefällen darf die Anerkennung verweigert werden. Dies ist nach
einer Entscheidung des OVG Münster vom 12. Januar 2009 (Aktenzeichen:
16 B 1610/08) trotz eingetragenem ausländischen Wohnsitz zum Beispiel
dann der Fall, wenn es sich lediglich um einen Scheinwohnsitz im
Ausland handelt. Strafrechtliche Folgen drohen hier allerdings erst
dann, wenn trotz der Aberkennung der Fahrberechtigung in Deutschland
weiter gefahren wird. Wer noch nie einen
Führerschein besessen hat und sich länger als ein halbes Jahr im
Ausland aufhält, kann selbstverständlich weiterhin dort einen
Führerschein erwerben, der dann auch in Deutschland anerkannt wird.
Stammt der Führerschein aus einem Land außerhalb der EU, muss er nach
der Rückkehr nach Deutschland innerhalb eines halben Jahres
umgeschrieben werden. Nur bei Führerscheinen aus der EU bedarf es in
diesen Fällen weder einer Anerkennung noch einer Umschreibung. 190 Seitenaufrufe Weitere Artikeln zu diesen Thema 27.12.2011 Schäden durch Silvesterfeuerwerk Autos am besten in die Garage fahren Keine Angst vor Raketen, Böller und Co. 27.12.2011 Recht bei Eis und Schnee Sicher und ohne Bußgeld durch den Winter Sommerreifen können teuer werden 27.12.2011 Winterreifenpflicht im Ausland 28.07.2011 Steuererklärung werden mit Routenplaner überprüft - Kilometerschummlern droht Verfahre 18.07.2011 Falschparkern - Verwarnungsgeld bei falschem Halten und Parken 18.07.2011 Vignette falsch angebracht kostet in Österreich 120 Euro, in Slowenien werden dafür sogar 300 Euro abkassiert, oder das Auto stillgelegt. 18.07.2011 Mietwagentipps- Beim Anzahlen nicht draufzahlen - Von Deutschland aus buchen und nichts blind unterschreiben 15.07.2011 Reisen mit Tieren - Ausweispflicht für Hund und Katz im Ausland 02.11.2009 Beleidigung in der Öffentlichkeit und was die Kosten sind. 20.02.2009 Alkoholfahrten noch teurer – Knöllchen für Hexen und Clowns - Nur ein Narr fährt betrunken |
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