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Unfall im Ausland - Neue Verordnung hilft deutschen Unfallopfern nur wenig[14.01.2009] Dass bei Verkehrsunfällen im Ausland die Schadenabwicklung nicht nach dem Recht des Wohnsitzlandes des Unfallopfers durchgeführt wird, ist nach Ansicht des ADAC unbefriedigend. Auch die im Januar 2009 in Kraft getretene sogenannte Rom-II-Verordnung, die regeln soll, welches nationale Recht bei Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen im Ausland gelten soll, lässt aus Verbrauchersicht einige Wünsche offen. Danach gilt auch weiterhin grundsätzlich das Recht des Unfalllandes. Ausnahme: Schädiger und Geschädigter haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im selben Land, zum Beispiel wenn ein deutscher Autofahrer in Frankreich einen Unfall mit einem anderen deutschen Kraftfahrer verursacht. In diesem Fall gelangt deutsches Recht zur Anwendung. Der Verordnung in der jetzigen Fassung ging eine kontroverse Diskussion zwischen der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU voraus. Vom Europäischen Parlament wurde – mit argumentativer Unterstützung des ADAC – eine Sonderregelung für Verkehrsunfälle gefordert, nach der bei der Regulierung von Auslandsunfällen generell das Recht des Wohnsitzlandes des Geschädigten zur Anwendung kommen sollte. Deutsche Geschädigte hätten dann vom vergleichsweise großzügigen deutschen Schadenersatzrecht profitiert. So gibt es in Deutschland beispielsweise Ersatz von Nutzungsausfall, Wertminderung oder außergerichtlichen Anwaltskosten, was in ausländischen Rechtsordnungen keineswegs selbstverständlich ist. Aus Sicht des ADAC ist jedoch positiv zu bewerten, dass zumindest bei der Schadenberechnung für Personenschäden die mit der Unfallabwicklung befassten Gerichte künftig das Kostenniveau am Wohnsitz des Verkehrsopfers berücksichtigen sollen. Danach könnte ein deutsches Unfallopfer, das zum Beispiel bei einem Unfall in Rumänien schwer verletzt wurde, unter Umständen einen höheren Schadenersatz erhalten, als ihm eigentlich nach rumänischen Bemessungskriterien zustehen würde. Abzuwarten bleibt, inwieweit sich diese Vorgaben in der Praxis bewähren werden. Eine von der EU in Auftrag gegebene Studie, an der auch der ADAC mitwirkt, soll klären, wie die Situation der Opfer grenzüberschreitender Verkehrsunfälle in der EU künftig noch weiter optimiert werden kann. ADAC 78 Seitenaufrufe Weitere Artikeln zu diesen Thema 27.12.2011 Schäden durch Silvesterfeuerwerk Autos am besten in die Garage fahren Keine Angst vor Raketen, Böller und Co. 27.12.2011 Recht bei Eis und Schnee Sicher und ohne Bußgeld durch den Winter Sommerreifen können teuer werden 27.12.2011 Winterreifenpflicht im Ausland 28.07.2011 Steuererklärung werden mit Routenplaner überprüft - Kilometerschummlern droht Verfahre 18.07.2011 Falschparkern - Verwarnungsgeld bei falschem Halten und Parken 18.07.2011 Vignette falsch angebracht kostet in Österreich 120 Euro, in Slowenien werden dafür sogar 300 Euro abkassiert, oder das Auto stillgelegt. 18.07.2011 Mietwagentipps- Beim Anzahlen nicht draufzahlen - Von Deutschland aus buchen und nichts blind unterschreiben 15.07.2011 Reisen mit Tieren - Ausweispflicht für Hund und Katz im Ausland 02.11.2009 Beleidigung in der Öffentlichkeit und was die Kosten sind. 20.02.2009 Alkoholfahrten noch teurer – Knöllchen für Hexen und Clowns - Nur ein Narr fährt betrunken |
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