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Rubrik: Rechtsfragen

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Feuerwerk, Raketen und Böllerschüsse lassen viele Autofahrer zu Silvester um draußen geparkte Fahrzeuge fürchten. Doch die Technik Experten des ADAC geben Entwarnung: Im freien Verkauf erhältliche Feuerwerkskörper stellen bei korrekter Anwendung für die Blechkarossen kaum Gefahr dar. Fällt eine ausgebrannte Rakete direkt auf ein Auto, sind erfahrungsgemäß trotzdem keine größeren Schäden zu befürchten. Das gilt übrigens auch für Cabrios mit Stoffverdeck.

Brennende Fahrzeuge sind so gut wie ausgeschlossen. Außer es werden Raketen aus kurzer Entfernung auf ein Auto abgefeuert und der Treibsatz dabei in direktem Kontakt mit dem Material abbrennt. Die Folge: Scheiben können zu Bruch gehen oder es entstehen an Lack oder Innenraum hässliche Schmauchspuren. Daher rät der ADAC Raketen, Chinaböller, Tischfeuerwerke oder ähnliches nicht auf Autodächern oder Kühlerhauben zu entzünden.


Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit Sommerreifen in der Garage bleiben. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Kommt es dabei zu einer Behinderung des Verkehrs, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt. Was bei Schnee und Eis sonst noch im Straßenverkehr zu beachten ist, hat der ADAC zusammengestellt.


In Deutschland müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen die entsprechenden Winter- oder Ganzjahresreifen aufziehen (sog. situative Winterreifenpflicht). Auch in den Alpen- und vielen weiteren Reiseländern gibt es eine Winterreifenpflicht. Der ADAC informiert darüber, welche Reifen Autofahrer bei Schnee und Eis im Ausland aufziehen müssen.

Österreich: Es gibt keine generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Pkw sowie Lkw bis 3,5 t müssen aber zwischen 1. November und 15. April des Folgejahres bei tatsächlich winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen (Mindestprofiltiefe 4 mm) oder Schneeketten ausgerüstet sein.

Schweiz: Auch hier gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.


Wer jahrelang in seiner Einkommenssteuer mehr Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle angibt, dem droht laut ADAC ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Ein solches Verfahren kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe enden. Auf jeden Fall aber muss er mit einer rückwirkenden Änderung seiner Steuerbescheide und gegebenenfalls mit Nachzahlungen rechnen.


Verwarnungsgelder für falsches Halten und Parken An abgelaufener Parkuhr , ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt Unzulässig gehalten, Unzulässig geparkt oder auf Geh- und Radwegen-  länger als 3 Stunden Unzulässig geparkt, Vor oder in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt, Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz gepark, Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten,  Nicht platzsparend gehalten oder gepark, Zu beachten: Wer sein Fahrzeug verlässt oder wer länger als 3 Minuten hält, der parkt.


Urlaubsknöllchen können schnell teuer werden, Mit dem Auto ins Ausland ADAC informiert über Regeln und Strafen in Urlaubsländern
Wer mit seinem Auto ins Ausland fahren will, muss sich trotz eines zusammenwachsenden Europas auf abweichende Verkehrsregeln und vielfach höhere Bußgelder als zu Hause einstellen. Um böse Überraschungen in Form von Urlaubsknöllchen zu vermeiden, sollten sich Urlauber vor Fahrtantritt  informieren, welche Besonderheiten im Reiseland gelten. Der ADAC weist auf aktuell besonders häufige Problemfälle hin und gibt Tipps, wie man Ärger vermeiden und die Urlaubskasse schonen kann.


Um am Urlaubsort mobil zu sein, mieten sich viele Ferienreisende ein Auto. Damit die Fahrt im Mietwagen zum Vergnügen wird, hat der ADAC die wichtigsten Tipps zusammengestellt:  Wer sein Fahrzeug von Deutschland aus bucht, dem bleibt mehr Zeit für einen gründlichen Preis- und Leistungsvergleich. Bei Problemen an Ort und Stelle steht ein Ansprechpartner in Deutschland dem Touristen zur Seite.


Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, muss mindestens einen Monat vor der Abreise Vorbereitungen treffen. Alle Besonderheiten zum Thema Grenzpapiere für Hunde und Katzen hat der ADAC zusammengestellt. Nur mit einem EU-Heimtierausweis, einem Mikrochip und einer Tollwut-Schutzimpfung dürfen Vierbeiner innerhalb der EU mitreisen. Eine Übergangsregelung gilt noch bis 2. Juli 2011, wonach statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung erlaubt ist. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.


Beleidigungensind keine Seltenheit auf Deutschlands Straßen: Gegenseitige Beschimpfungen und abfällige Gesten. Mit bis zu 4 000 Euro können solche Straftaten geahndet werden. Häufige Auslöser für Beleidigungen sind laut ADAC-Experten Missachtung der Vorfahrt, Drängeln oder Schneiden. Der gestreckte Mittelfinger ist eine der meist gezeigten Gesten, die sich Autofahrer gegenseitig zeigen. Für den „Stinkefinger“ wurden bereits Geldstrafen zwischen 600 und 4 000 Euro verhängt. Aber auch bei anderen Beleidigungen gilt: Kleine Äußerung, großer Ärger. Beschimpft man andere Verkehrsteilnehmer beispielsweise mit „fieses Miststück“ oder „alte Sau“ können schon mal 2 500 Euro Geldstrafe verhängt werden.


Alkoholfahrten an Karneval und Fasching kommen Narren in diesem Jahr noch teurer. Die Strafen haben sich zum 1. Februar 2009 verdoppelt, warnt der ADAC. Autofahrer, die mit 0,5 oder mehr Promille am Steuer von der Polizei erwischt werden, bekommen jetzt mindestens 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und müssen den Führerschein mindestens einen Monat abgeben.

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