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Alkoholfahrten noch teurer – Knöllchen für Hexen und Clowns - Nur ein Narr fährt betrunken[20.02.2009] Alkoholfahrten an Karneval und Fasching kommen Narren in diesem Jahr noch teurer. Die Strafen haben sich zum 1. Februar 2009 verdoppelt, warnt der ADAC. Autofahrer, die mit 0,5 oder mehr Promille am Steuer von der Polizei erwischt werden, bekommen jetzt mindestens 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und müssen den Führerschein mindestens einen Monat abgeben.
Kein Faschingsscherz ist, dass auch Narren, die keinen Alkohol getrunken haben, Ärger mit der Polizei bekommen können. Wer maskiert am Steuer sitzt, zum Beispiel als Hexe, Clown oder mit Pappnase, kann mit zehn Euro zur Kasse gebeten werden. Grund: Sicht und Gehör im Straßenverkehr dürfen nicht beeinträchtigt werden. Schluss mit lustig ist für maskierte Autofahrer bei einem Unfall: Wegen grober Fahrlässigkeit droht dann der Verlust des Kaskoschutzes. Der ADAC rät deshalb allen Narren, an den tollen Tagen das Auto stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi umzusteigen.Das Risiko, an Karneval und Fasching mit Alkohol am Steuer erwischt zu werden, ist auch in diesem Jahr besonders hoch. In allen närrischen Hochburgen müssen Autofahrer mit verstärkten Polizeikontrollen rechnen. Die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille. Wer derart berauscht aus dem Verkehr gezogen wird, muss mindestens sechs Monate auf den Führerschein verzichten, bekommt vier Punkte und eine hohe Geldstrafe. Doch auch schon geringe Mengen an Alkohol können den Führerschein kosten. Bereits ab 0,3 Promille müssen Autofahrer sechs Monate ihre „Pappe“ abgeben, wenn sie sich auffällig verhalten haben. Obendrauf gibt es dazu ebenfalls noch eine saftige Geldstrafe. Probleme mit der Polizei kann auch der Kater am Tag danach machen. Der menschliche Körper baut nur 0,1 Promille Alkohol im Blut pro Stunde ab. Wer nach der feuchtfröhlichen Faschingsparty frühmorgens mit dem Auto zur Arbeit möchte, sollte dies berücksichtigen und im Zweifel Bus und Bahn nutzen oder mit einem Karnevalsmuffel zur Arbeit fahren. 118 Seitenaufrufe Weitere Artikeln zu diesen Thema 18.01.2012 Gentechnikmafia darf laut Bundesverfassungsgericht auch Gentechnikmafia genannt werden 27.12.2011 Schäden durch Silvesterfeuerwerk Autos am besten in die Garage fahren Keine Angst vor Raketen, Böller und Co. 28.07.2011 Steuererklärung werden mit Routenplaner überprüft - Kilometerschummlern droht Verfahre 05.05.2011 Auch Drahteselbenutzer können Führerschein verlieren, wenn Sie zu tief in den Maßkrug schauen 09.09.2009 Geisterfahrer per Gesetz - Zukunftsträchtiges Linksfahren - Linksverkehr 09.09.2009 LKW Fahrer Schikane - BBB - Brummifahrer sofort vom Bock auf die Bank 20.02.2009 Antiviren-Portal entpuppt sich als Abofalle - Jurist rät Rechnungen und Klagsdrohungen der Abzocker zu ignorieren 20.02.2009 Alkoholfahrten noch teurer – Knöllchen für Hexen und Clowns - Nur ein Narr fährt betrunken 12.02.2009 Urteil - Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug 12.01.2009 Wer als Autofahrer trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert, muss mit einem Fahrverbot rechnen. |
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