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Mit Vollgas in den Knast - Neue Verkehrssanktionen in Spanien

[09.05.2008] Spanien hat nach Angaben des ADAC die Sanktionen für schwere Verkehrsverstöße drastisch verschärft. Hohe Geschwindigkeitsübertretungen und Alkoholfahrten können anstelle einer Geldstrafe jetzt auch Freiheitsstrafen zur Folge haben. Mit dieser Neuregelung soll die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Zahl von Verkehrsopfern gesenkt werden.

Wer auf Autobahnen mit mehr als 200 km/h oder innerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als 110 km/h unterwegs ist, muss künftig mit einer Haftstrafe von drei bis sechs Monaten rechnen. Auf Autobahnen gilt in Spanien ein Tempolimit von 120 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften – wie in Deutschland – 50 km/h. Eine Freiheitsstrafe in gleicher Höhe kommt auf Alkoholsünder zu, die mit mehr als 1,2 Promille hinter dem Steuer erwischt werden. Die Promillegrenze in Spanien liegt bei 0,5.

Als Alternative sind Geldstrafen bis zu einem Betrag von maximal 144 000 Euro fällig, wobei die Höhe des Bußgeldes vom Einkommen des Täters abhängig ist. Ob eine Geldstrafe verhängt wird oder der Betroffene ins Gefängnis muss, hängt davon ab, ob mit dem Verkehrsverstoß das Leben anderer fahrlässig gefährdet wurde. Zusätzlich zu vorgenannten Maßnahmen ist ein Fahrerlaubnisentzug von einem bis zu vier Jahren vorgesehen.



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