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Mit Vollgas in den Knast - Neue Verkehrssanktionen in Spanien[09.05.2008] Spanien hat nach Angaben des ADAC die Sanktionen für schwere Verkehrsverstöße drastisch verschärft. Hohe Geschwindigkeitsübertretungen und Alkoholfahrten können anstelle einer Geldstrafe jetzt auch Freiheitsstrafen zur Folge haben. Mit dieser Neuregelung soll die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Zahl von Verkehrsopfern gesenkt werden.
Wer auf Autobahnen mit mehr als 200 km/h oder innerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als 110 km/h unterwegs ist, muss künftig mit einer Haftstrafe von drei bis sechs Monaten rechnen. Auf Autobahnen gilt in Spanien ein Tempolimit von 120 km/h, innerhalb geschlossener Ortschaften – wie in Deutschland – 50 km/h. Eine Freiheitsstrafe in gleicher Höhe kommt auf Alkoholsünder zu, die mit mehr als 1,2 Promille hinter dem Steuer erwischt werden. Die Promillegrenze in Spanien liegt bei 0,5.Als Alternative sind Geldstrafen bis zu einem Betrag von maximal 144 000 Euro fällig, wobei die Höhe des Bußgeldes vom Einkommen des Täters abhängig ist. Ob eine Geldstrafe verhängt wird oder der Betroffene ins Gefängnis muss, hängt davon ab, ob mit dem Verkehrsverstoß das Leben anderer fahrlässig gefährdet wurde. Zusätzlich zu vorgenannten Maßnahmen ist ein Fahrerlaubnisentzug von einem bis zu vier Jahren vorgesehen. 115 Seitenaufrufe Weitere Artikeln zu diesen Thema 18.01.2012 Gentechnikmafia darf laut Bundesverfassungsgericht auch Gentechnikmafia genannt werden 27.12.2011 Schäden durch Silvesterfeuerwerk Autos am besten in die Garage fahren Keine Angst vor Raketen, Böller und Co. 28.07.2011 Steuererklärung werden mit Routenplaner überprüft - Kilometerschummlern droht Verfahre 05.05.2011 Auch Drahteselbenutzer können Führerschein verlieren, wenn Sie zu tief in den Maßkrug schauen 09.09.2009 Geisterfahrer per Gesetz - Zukunftsträchtiges Linksfahren - Linksverkehr 09.09.2009 LKW Fahrer Schikane - BBB - Brummifahrer sofort vom Bock auf die Bank 20.02.2009 Antiviren-Portal entpuppt sich als Abofalle - Jurist rät Rechnungen und Klagsdrohungen der Abzocker zu ignorieren 20.02.2009 Alkoholfahrten noch teurer – Knöllchen für Hexen und Clowns - Nur ein Narr fährt betrunken 12.02.2009 Urteil - Versicherungslücke bei abgemeldetem Fahrzeug 12.01.2009 Wer als Autofahrer trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert, muss mit einem Fahrverbot rechnen. |
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