IGEAWAGU - Nachrichten & Hinweise
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Links ist in Staate BRD modern, wer nicht Links ist, der wird eben irgendwann mal rechts sein werden - müssen -oder was?
Mal sehen, wenn es auch bei uns sich durchsetzt, denn Links-Verkehr(t) ist in!
In mehr als 50 Staaten fährt man auf der „falschen“ Seite?
Der ADAC hat eine Liste der Länder zusammengestellt, in denen – anders als bei uns – ebenfalls auf der linken Seite gefahren wird:
In Samoa, einem Inselstaat im Pazifik, wurde jetzt gegen den Willen der Mehrzahl seiner Bewohner (so höre und staune, gegen den Willen) der Linksverkehr beschlossen. Samoa ist damit seit mehr als 30 Jahren das erste Land, das den Verkehr umstellt. Zuletzt wurde in Schweden 1967 das Rechtsfahren eingeführt.


So will es das Gesetz - wiedermal was Neues aus dem Hause gesetzesvorschreibende Bundesregierung.
Neu für Lkw-Fahrer
Vom 10. September 2009 an müssen Berufskraftfahrer mit Lkw-Führer-schein alle fünf Jahre vom Führerhaus auf die Schulbank wechseln. Wie der ADAC meldet, unterliegen sie ab sofort einer Weiterbildungspflicht. Auch Ersterwerber eines Lkw-Führerscheins müssen eine aufwändige Grundqualifikation durchlaufen, bevor sie Güter zu gewerblichen Zwecken befördern dürfen.
Und das TOLLE daran, das dürft ihr sogar selbst bezahlen, läbische 750 €, mehr nicht.


Bochum/Ottobrunn (pte/18.02.2009/11:40) - Mit dem Hinweis auf eine vermeintliche Vireninfektion des eigenen Rechners werden User seit kurzem auf das unseriöse Security-Portal antivirus-security.net und dort in eine Abofalle gelockt. Die Betreiber des Webportals versprechen nach erfolgter Registrierung eine kostenlose Vollversion einer AntiVirus-Software zur Säuberung des PCs. Im Kleingedruckten findet sich jedoch die Falle, denn nach 14 Tagen endet dieser Gratis-Service und wird zu einem Zwei-Jahres-Vertrag zum Preis von 316 Euro. Seitens der Betreiber besonders dreist ist die Tatsache, dass Firmenlogos existierender Security-Unternehmen verwendet werden, um Seriosität vorzutäuschen.
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Alkoholfahrten an Karneval und Fasching kommen Narren in diesem Jahr noch teurer. Die Strafen haben sich zum 1. Februar 2009 verdoppelt, warnt der ADAC. Autofahrer, die mit 0,5 oder mehr Promille am Steuer von der Polizei erwischt werden, bekommen jetzt mindestens 500 Euro Strafe, vier Punkte in Flensburg und müssen den Führerschein mindestens einen Monat abgeben.


Nach Angaben des US-Rundfunksenders "Radio Free Asia" nahmen am 4. Februar 2009 mehr als zehn Sicherheitskräfte Gao Zhisheng in seinem Zuhause in der Provinz Shaanxi fest. Sein Verbleib ist unbekannt. Amnesty International geht davon aus, dass ihm Folter und andere Formen der Misshandlung drohen.

Am 5. Februar 2009 berichtete "Radio Free Asia" darüber, dass die Behörden Gao Zhisheng dazu gezwungen hatten, vor dem chinesischen Neujahrsfest, das dieses Jahr auf den 26. Januar fiel, Beijing zu verlassen und in seine Heimatstadt in Shaanxi zurückzukehren.

Gao Zhisheng wurde im Dezember 2006 wegen "Anstiftung zur Subversion" zu drei Jahren Haft verurteilt, aber seine Strafe wurde fünf Jahre lang ausgesetzt. Außerdem entzog man ihm für ein Jahr seine politischen Rechte. Seit der Urteilsverkündung wird er ständig auf eine Weise observiert, die weit über die normale Praxis bei Verurteilten, deren Strafe ausgesetzt wurde, hinaus geht.

EMPFOHLENE AKTIONEN

SCHREIBEN SIE BITTE WEITERE TELEFAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • an die Behörden appellieren, Gao Zhisheng unverzüglich und bedingungslos freizulassen;
  • die Behörden drängen zu gewährleisten, dass er weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird, solange er sich in Gewahrsam befindet und bekannt zu geben, wo er festgehalten wird;
  • von den Behörden fordern sicherzustellen, dass er Zugang zu einer anwaltlichen Vertretung seiner Wahl und zu jedweder benötigten medizinischen Versorgung erhält;
  • die Behörden auffordern, wirksame Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass alle MenschenrechtsaktivistInnen ihre Tätigkeit ohne Angst vor willkürlicher Inhaftierung, Gefängnisstrafen, Behinderung oder Einschüchterung ausüben können, so wie es die UN-Erklärung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern vorsieht.

APPELLE AN

MINISTERPRÄSIDENT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
WEN Jiabao Guojia Zongli
The State Council General Office, 2 Fuyoujie, Xichengqu Beijingshi 100017, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 86) 10 65961109 (c/o Ministry of Foreign Affairs)

MINISTER FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
DER VOLKSREPUBLIK CHINA
MENG Jianzhu Buzhang
Gong'anbu, 14 Dongchang'anjie, Dongchenqu
Beijingshi 100741, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 86) 10 63099216

DIREKTOR DER PEKINGER BEHÖRDE
FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT
MA Zhenchuan Juzhang
Beijingshi Gong'anju, 9 Qianmen Dongdajie
Dongchengqu, Beijingshi 100740, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Director)
Fax: (00 86) 10 85222320

DIREKTOR DES DEPARTMENTS FÜR ÖFFENTLICHE SICHERHEIT DER PROVINZ SHAANXI
WANG Rui Tingzhang
Shaanxisheng Gong'anting
Xinchengdayuan Donglou
Xi'anshi 710006
Shaanxisheng, VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Director)
Email: info@shxga.gov.cn

KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S. E. Herrn Canrong Ma
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
Fax: 030-2758 8221
E-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net
chinaemb_de@mfa.gov.cn
de@mofcom.gov.cn

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 23. März 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN SPANISH, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE

  • calling on the authorities to release Gao Zhisheng immediately and unconditionally;
  • urging the authorities to guarantee that he will not be tortured or otherwise ill-treated while he remains in custody, and to reveal where he is being held;
  • urging them to ensure Gao Zhisheng has access to his lawyers, and any medical treatment he may require;
  • calling on the authorities to take effective measures to ensure that all human rights defenders can carry out their peaceful activities without fear of arbitrary detention, imprisonment, hindrance or intimidation, in line with the UN Declaration on Human Rights Defenders.

Amnesty International

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Während der Reparatur an seinem abgemeldeten Fahrzeug kam es bei einem Hobbybastler beim Zünden des Motors zu einem Brand, der nicht nur das Auto, sondern auch ein fremdes Gebäude beschädigte. Da allerdings das Kfz zum Unfallzeitpunkt nicht angemeldet und somit nicht haftpflichtversichert war, hoffte der Bastler auf seine Privathaftpflichtversicherung. Diese muss aber, laut dem vom ADAC veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 2008 (Az. I-4 U 191/07) den Schaden, der durch ein nicht zugelassenes Kfz verursacht wird, nicht übernehmen.


Das gilt auch dann, wenn er zunächst angehalten, dann aber das Signalbild falsch interpretiert hat, weil er von einem anderen Autofahrer abgelenkt wurde.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein ortskundiger Taxifahrer an einer Straßenkreuzung links abbiegen und hielt an, weil die für ihn geltende Ampel rot zeigte. An dieser Kreuzung gelten unterschiedliche Lichtsignale für Linksabbieger und Geradeausfahrer. Als neben ihm auf der zweiten Linksspur ein Streifenwagen hielt, wurde er nach eigenen Angaben irritiert. Dadurch verwechselte er die Lichtanlagen. Als der Geradeausverkehr grün bekam, beachtete er das andere Signal, obwohl auf der eigenen Spur die Rotlichtphase andauerte und fuhr los. Ein Amtsgericht hatte für das Verhalten des Taxifahrers Verständnis und verzichtete auf die Verhängung eines Fahrverbots. Auch deshalb, weil sich der Vorfall nachts bei wenig Verkehr ereignete.


ADAC: Einhalten von Parkregeln erspart unnötigen Ärger
Unerlaubtes Parken ist in vielen europäischen Ländern teurer als in Deutschland. Die höchsten Bußgelder drohen derzeit in Spanien und Norwegen. Hier werden bis zu 90 Euro fällig. Der ADAC hat die aktuellen Bußgelder für Verstöße gegen Parkverbote zusammengestellt.


Spanien hat nach Angaben des ADAC die Sanktionen für schwere Verkehrsverstöße drastisch verschärft. Hohe Geschwindigkeitsübertretungen und Alkoholfahrten können anstelle einer Geldstrafe jetzt auch Freiheitsstrafen zur Folge haben. Mit dieser Neuregelung soll die im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Zahl von Verkehrsopfern gesenkt werden.


Künstlerinn ist mit ihrer Klage gegen Google gescheitert.
Das Thüringer Oberlandesgericht hat die verkleinerte Anzeige von auf Websites gespeicherten Bildern durch Google als Urheberrechtsverletzung eingestuft. Das zuständige Gericht erster Instanz, das Landgericht Erfurt, hatte vor einem Jahr entschieden, dass die Klage zwar zulässig, aber unbegründet sei. 

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