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Der TÜV - und der BioCar-Bausatz[07.02.2001] Bei allen Veränderungen an Fahrzeugen muß die Frage gestellt werde, ob die geplante oder durchgeführte Veränderung durch sachverständige Ingenieure von TÜV oder gleichartigen Einrichtungen begutachtet werden muß. Hintergrund der Fragestellung ist stets, ob durch die Veränderungen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) heißt es unter § 19 letzte Seite, 17.Ergänzungslieferung Okt.1993 dazu:
Eine rechtliche Handhabe, den Betrieb von Kfz mit infrage gestellten
Kraftstoffen zu untersagen bzw einen Abgastest mit einen vom Referenz- kraftstoff bei der Typprüfung (hier Diesel) abweichenden Kraftstoff zu fordern, gibt es nicht." "Voraussetzung dabei ist jedoch, daß keine FzTeile verändert werden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verursachen kann." Der BioCar-Bausatz besteht in der Hauptsache aus drei Teilen, Steuereinheit, Heizleitung und der beheizte Tank. Nur der Tank wird vom TÜV begutachtet. Die Beschaffenheit des Fahrzeugtanks ist vorgeschrieben. Er muß lt. Gesetz bestimmten Vorschriften genügen und er darf im festeingebauten Zustand keine Gefährdung darstellen. Weiter erhöht der Zusatztank das Fahrzeuggewicht und reduziert demnach die beförderbare Nutzlast. Diese Zahlen sind Gegenstand jedes Fahrzeugbriefes und sie ändern sich durch dem Einbau. Für die anderen Bauteile gibt es keine Vorschriften. Die gelegentlich erhobene Forderung von einzelnen Prüfern, einen Abgastest mit dem abweichenden Kraftstoff durchzuführen ist gegenstandslos. An den durch die Bausätze von BioCar veränderten Fahrzeugen wurde nichts an den abgasrelevanten Teilen verändert. Das bedeutet, weil die Motoren unverändert sind und sie weiter mit der unveränderten Betriebserlaubnis übereinstimmen, ist ein Abgassondergutachten nicht erforderlich. Auch dann nicht, wenn Sie mit Gänseschmalz, Schweinefett oder Massageöl fahren wollen. Sollten Sie mit einem BioCar-Bausatz bei Ihrer Prüfstelle unerwartet Schwierigkeiten haben, obwohl Sie bis dorthin nach Plan vorgegangen sind, bedenken Sie folgendes: Der Gutachter haftet mit seiner Unterschrift für die Einhaltung der Vorschriften und der Sicherheitsbestimmungen. Die Bausätze von BioCar sind für die meisten Gutachter Deutschlands komplettes Neuland. Die dem Gutachter fehlenden Informationen lassen sich vom TÜV Bayern/Sachsen 80339 München, Riedlerstr.57 einholen. INFO 20 1/99 Copyright G.Lohmann G. Lohmann G. Lohmann Prototypenbau Welfenstraße 12 81541 München Deutschland 089/484837 lohmann@biocar.de Mehr Informationen kann man finden unter: • www.biocar.de 100 Seitenaufrufe Weitere Artikeln zu diesen Thema 07.02.2001 Liste der umgebauten Fahrzeutypen (Stand 12/2000) 07.02.2001 Der TÜV - und der BioCar-Bausatz |
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