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BSH gibt grünes Licht für ersten Offshore-Windpark in Deutschland

[13.11.2001] Ab heute beginnt ein neues Zeitalter für die alternative
Energiegewinnung in Deutschland. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Errichtung eines Offshore-Windparks
genehmigt. In einer ersten Pilotphase darf das Energieunternehmen Prokon Nord 12 einzelne Windenergieanlagen errichten, die in der Nordsee 45 Kilometer nordwestlich von Borkum bei einer Wassertiefe von ca. 30 Metern geplant sind. Damit ist Prokon der erste von insgesamt 16 Antragstellern (28 Anträge), der mit der Realisierung seines Vorhabens starten kann.

Die BSH-Genehmigung bezieht sich zunächst nur auf einen kleinen Teil
der insgesamt beantragten 208 Windenergieanlagen (WEA), erläuterte
BSH-Präsident Dr. Peter Ehlers am Freitag in Hamburg. Die zur
Genehmigung erforderliche Feststellung, das durch
Offshore-Windenergieanlagen weder die Sicherheit des Verkehrs noch die
maritime Umwelt gefährdet wird, könne derzeit für die als Pilotphase
genehmigten 12 Einzelanlagen getroffen werden. Wenn mit diesen Anlagen
weitere praktische Erfahrungen über die Auswirkungen dieser relativ
neuen Variante der Energieerzeugung gemacht seien, werde schrittweise
über die vorliegenden 196 WEA entschieden. Auch bei weiteren
Genehmigungsverfahren sind die Antragsteller jeweils zu Pilotphasen
bis max. 80 WEA verpflichtet, ergänzte Ehlers.

Ergebnisse umfangreicher Begleituntersuchungen zu möglichen
Umweltauswirkungen des Prokon-Projekts liegen der jetzigen Genehmigung
zugrunde, betonte BSH-Justitiar Christian Dahlke. Ebenso wie die
ökologischen Gutachten habe auch eine Risikoanalyse des Germanischen
Lloyd zur Sicherheit des Seeverkehrs, die unter anderem der Ermittlung
von Kollisionswahrscheinlichkeiten zwischen Schiffen und WEA diente,
keine Erkenntnisse gebracht, die eine Versagung der Genehmigung nach
der Seeanlagenverordnung rechtfertigten bzw. denen nicht durch
Auflagen Rechnung getragen werden könnte. Neben vielen anderen
Maßnahmen für die Sicherheit des Verkehrs und den Schutz der Umwelt
müsse Prokon beispielsweise das bisherige ökologische
Untersuchungskonzept kontinuierlich fortführen, um durch die
Installation der Anlagen eventuell entstehende Effekte untersuchen zu
können.

Wann die ersten genehmigten Prokon-Anlagen tatsächlich ans Netz gehen,
hängt von weiteren Genehmigungen ab, etwa hinsichtlich der
Kabeltrassen und Landanbindung, für die das Land Niedersachsen
zuständig ist. Ein "Fix-Datum" in der BSH-Genehmigung sieht vor, das
mit dem Bau spätestens bis zum 1.Juni 2004 begonnen wird, sonst
entfällt die Genehmigung.

Mit der Planung der Windparks werde deutlich, so Ehlers abschließend,
dass sich die maritime Wirtschaft neben dem Kernbereich der
Seeverkehrswirtschaft mehr und mehr auf andere Nutzungen des Meeres
ausdehne.

Eckpunkte der BSH-Genehmigung "Borkum West"



* Gegenstand: Errichtung und Betrieb von 12 einzelnen
Windenergieanlagen (WEA) mit einer Leistung von a 3,5 -5 MW max.
1.040 MW;
* Antrag vom 8.September 1999: insgesamt 208 WEA;
* Fläche/Gebiet: 5,6 km2, Nordsee, Borkum West, 43-50 km vom
Festland entfernt, Wassertiefe ca. 30 m, (Koordinaten 54o 00,0 N
6o 34,4 E);
* Qualitätsstandard: Konstruktion und Ausstattung gemäß dem Stand
der Technik zum Zeitpunkt der Errichtung.
* Pilotphase: Realisierung eines zunächst nur kleineren
Projektteiles (Teilerrichtungsgenehmigung für 12 WEA), um
weitergehende Erfahrungen zu gewinnen mit dieser in Deutschland
neuen Variante der Energieerzeugung und deren Auswirkungen.
* Ausbauphase: Antrag für weitere 196 einzelne WEA ruht bis zur
Vorlage der während der Pilotphase gewonnenen Erkenntnisse;
Antragsteller muss Planung zur Ausbauphase spätestens 2 Jahre
nach vollständiger Inbetriebnahme der Pilotphase mitteilen,
anderenfalls gilt Antrag als zurückgenommen.
* Weitere Bestandteile der Genehmigung: Umfangreiche Auflagen zur
Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
sowie zum Schutz der maritimen Umwelt, unter anderem Anordnungen
zur Tages- und Nachtkennzeichnung, Schutz- und
Sicherheitskonzept mit Pflicht zur Fortschreibung,
schadstofffreier Korrosionsschutz, kein TBT, schallminimierter
Bau und Betrieb der Anlagen, Abfallwirtschaftskonzept, Kapselung
der Bauteile zur Vermeidung von Freisetzung gefährlicher Stoffe.
* Befristungen:
1. Die Genehmigung ist auf 25 Jahre nach Inbetriebnahme befristet;
Antrag auf Verlängerung vor Fristablauf möglich.
2. Die Genehmigung erlischt, wenn nicht bis zum 1. Juni 2004 mit
den Bauarbeiten für die Installation der Anlagen begonnen wird.
* Rückbaupflicht: Bei Erlöschen, Ablauf oder Widerruf der
Genehmigung und im Falle nicht mehr betriebsbereiter Anlagen,
ist die Anlage abzubauen und ordnungsgemäß an Land zu entsorgen;
Absicherung der Rückbaupflicht durch Hinterlegung von
Bürgschaften vor Errichtung.

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Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohungswesen
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Bürgerservice:
Telefon: (030) 2008-3060
IVBB-Nr. (01888) 300-3060
E-Mail:
buergerinfo@bmvbw.bund.de



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