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EU-Vorschrift für Schutz gegen Schall am Arbeitsplatz bringt für Österreich keine maßgebliche Veränderung[11.09.2007] Wien (BMWA/OTS) - In Bezug auf die Berichterstattung über Schallgrenzen beim Schutz für Arbeitnehmer am Arbeitsplatz stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit folgendes fest: Die nationale Umsetzung der EU-Lärmrichtlinie, die am 15. Februar 2008 in Kraft treten wird, ist bereits jetzt weitgehend geltendes Recht in Österreich. Derzeit liegt in Österreich der Expositionswert - das ist jener Wert, ab dem die Arbeitnehmer Schutz vor Schall sowie die Untersuchung verpflichtend in Anspruch nehmen müssen - bei 85 Dezibel. Dieser Wert besteht in Österreich seit 1984 und wird auch in Zukunft unverändert bleiben.
Mit der neuen Verordnung wird lediglich eine zusätzliche Grenze eingeführt (sogenannter Auslösewert), ab der ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Schutzmaßnahmen sowie medizinische Untersuchung zur Verfügung stellen muss. Deren Anwendung ist freiwillig. Dieser neue zusätzliche Grenzwert wird ab Mitte Februar 2008 mit 80 Dezibel eingeführt. Die Dezibelgrenzwerte sind aber als Durchschnittsbelastung über im Regelfall acht Stunden zu sehen, bei unregelmäßigen Schalleinwirkungen wie insbesondere im künstlerischen Bereich über einen Zeitraum von 40 Stunden zu bewerten. Das bedeutet, dass auch bei kurzfristiger Dezibelbelastung von mehr als 80 bzw. 85 Dezibel in einer 8/40-Betrachtung in den meisten Fällen keine Grenzwertüberschreitung vorliegt. Der sogenannte Impulsgrenzwert von 137 Dezibel, der in jedem Fall das Tragen von Gehörschutz erforderlich macht (z.B. Schießstände, Flughäfen), ist im künstlerischen Bereich nicht relevant. Bei Konzerten und Opernaufführungen wird die Arbeitsinspektion auch weiterhin keine Kontrollen durchführen. Bei Proben werden ab Februar 2008 auf Schalldämpfung abzielende Beratungen und Kontrollen durchgeführt werden. Die Freiheit der Kunst als verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht bleibt selbstverständlich uneingeschränkt. Musiker werden von der Arbeitsinspektion also keinesfalls gezwungen werden, bei höherer Lärmbelastung, Gehörschutz zu tragen. Die ab 80 Dezibel vom Arbeitgeber anzubietenden arbeitsmedizinischen Untersuchungen sind im Einklang mit EU-Recht als freiwillige Untersuchungen auf Wunsch der Arbeitnehmer/innen festgelegt und kommen nur dann zur Anwendung, wenn ein erhöhtes Risiko festgestellt wird. Nach Inkrafttreten der Verordnung "Lärm und Vibrationen" im Februar 2008 wird die Arbeitsinspektion durch Beratung und Sensibilisierung der Arbeitgeber danach trachten, bei den Proben, in den Proberäumen, bei Neubauten etc. durch bauliche, raumakustische und arbeitsorganisatorische Maßnahmen - sofern möglich und in der Praxis vertretbar - eine Absenkung der Lärmbelastung auch im Musik- und Unterhaltungssektor zu erreichen. 11.09.2007 Rückfragehinweis: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Ministerbüro: Mag. Maria Mittermair-Weiss, Tel.: (01) 711 00-5108 Referat Presse: Dr. Harald Hoyer, Tel.: (01) 711 00-5518 mailto: presseabteilung@bmwa.gv.at Internet: http://www.bmwa.gv.at 292 Seitenaufrufe Weitere Artikeln zu diesen Thema 02.02.2012 Millionen neue Jobs durch Energieeffizienzrevolution 27.12.2011 Schweres Erdbeben der Stärker 6,7 erschüttert größere Teile Sibiriens meldet der Sender N24 27.12.2011 Schäden durch Silvesterfeuerwerk Autos am besten in die Garage fahren Keine Angst vor Raketen, Böller und Co. 27.12.2011 SkiGuide 2012 vergleicht Preise in den Alpenländern Pistenspaß in Deutschland am günstigsten 17.10.2011 Wenn dieser Bundes-Trojaner auf einem Rechner installiert ist, steht der danach für jeden offen wie ein Scheunentor 17.10.2011 Die BRD Regierung hat unsere Computer in Spionagemaschinen verwandelt. 13.10.2011 ADAC warnt vor Reifenklau - In Tiefgaragen haben Diebe leichtes Spiel 07.10.2011 In Thailand ist man Köpfe, Füsse und Hände - Horrorbäcker kreeirt schaurige Backwaren 05.10.2011 Farblicht- und Pyramidenenergie -- vollkommen und verbunden in der CHORAM Farblichtpyramide 05.10.2011 Eigenbau einer Kleinwindenergieanlage mit einem Fahrradnabendynamo |
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