Das Mietrecht schützt vor allem die Mieter. Will ein Vermieter trotzdem kündigen, muss er das Mietrecht genau beachten.
Hat der Vermieter einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund wie
"Eigenbedarf" oder "wirtschaftliche Verwertung", darf er nicht "von
heute auf morgen" kündigen, er muss die gesetzlichen Kündigungsfristen
beachten: 3 Monate bei einer Wohndauer bis zu 5 Jahren, 6 Monate bei
einer Wohndauer von mehr als 5 Jahren, 9 Monate bei einer Wohndauer von
mehr als 8 Jahren.