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Was sind Miet-Nebenkosten?
[17.05.2006] Nicht alles, was Ihr Vermieter abrechnet, sind tatsächlich Nebenkosten.
Informieren Sie sich, wofür Sie zahlen müssen und wofür nicht!
Nach der am 1.1. 2004 in Kraft getretenen neuen
Betriebskostenverordnung sind nach §1 Betriebskosten „Kosten, die dem
Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht
am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes,
der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend
entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder
Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für die
gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers,
angesetzt werden könnte, die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht
angesetzt werden.“
Nebenkosten muss der Mieter zusätzlich zur Miete nur zahlen, wenn dies
im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Nach den Bestimmungen der II.
Berechnungsverordnung dürfen als Nebenkosten aber nur vereinbart
werden: die drei Kostenarten, die die „warmen“ Betriebskosten (Heizkosten
- 4., Kosten der zentralen Wasserbereitung - 5. und Kosten verbundener
Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen - 6.) betreffen, sowie die folgenden 14 Kostenarten für die „kalten“ Betriebskosten: 1. Grundsteuer: Wird von der jeweiligen Kommune erhoben, teilweise steht in Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks". 2. Wasserkosten: Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage. 3. Abwasser:
Das sind Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen
Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer
eigenen Klär- oder Sickergrube. 7. Fahrstuhl:
Das sind Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung,
Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der
Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft. 8. Straßenreinigung / Müllabfuhr: Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt. 9. Hausreinigung / Ungezieferbekämpfung:
Kosten, zum Beispiel für eine Putzfrau, die die Flure, Treppen, Keller,
Waschküche usw. reinigt. Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur die
laufenden Kosten, zum Beispiel Kosten für ein Insektenspray. 10. Gartenpflege:
Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen
Grünanlage entstehen. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder der
Pflege von Spielplätzen zählen mit. 11. Beleuchtung: Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche. 12. Schornsteinreinigung: Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung. 13. Versicherungen:
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie
Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für
Gebäude, Öltank und Aufzug. 14. Hauswart: Personalkosten für den Hausmeister. 15. Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabel:
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die
Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche, an die
Post zu zahlende, Grundgebühr hinzu. Anders, wenn Mieter einen Vertrag
direkt mit der Telekom oder einer privaten Kabel-Service-Gesellschaft
geschlossen haben. 16. Wascheinrichtungen: Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen, das heißt Strom, Reinigung und Wartung der Geräte. 17. Sonstige Kosten: Hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des §1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.
Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf
die Mieter des Hauses umgelegt. Entweder nach Kopfzahl oder nach
Wohnfläche. Wasserkosten können auch verbrauchsabhängig verteilt werden
mit Hilfe von Wasseruhren. Deutscher Mieterbund e.V. 350 DMB-Vereine und 500 Beratungsstellen vor Ort Mieterbund
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