The Spirit of the Future
                                          Igeawagu -Im Fokus der Zeiten


Benutzerdefinierte Suche
Rubrik: Ver-Miet-Recht

Home Gesellschaft & Verbraucher Recht & Justiz Rechtliches Ver-Miet-Recht


Home
Shen Yun Performing Arts
Falun Dafa
Swastika-Verwendung Aufklärung
Gesellschaft & Verbraucher
» Was sonst so passiert
» Reise-/Urlaubsnachrichten
» Essen & Trinken
» Gesundheit
» Lebenskosten
» Nachrichten aus der Arbeitswelt
«Recht & Justiz
« « Rechtliches
» » » Richter Beschlüsse
« « « Ver-Miet-Recht
» » Hinweise der Polizeigewerkschaft
» Sport
» Unterhaltung
» Musik + Instrumente
» Hinweise+Internet

Technik-Verkehr+Umwelt
Natur & Wissenschaft
Überlieferungen Erkenntnisse Entwirrungen Betrachtungsweisen
Aufklärung+Menschenrechte
Geschichte-Relikte+Artefakte
Handel+Wandel
Friends of Igeawagu
Twitter - Join the conversation
Find us on Facebook
Sitemap
Impressum

Was sind Miet-Nebenkosten?

[17.05.2006] Nicht alles, was Ihr Vermieter abrechnet, sind tatsächlich Nebenkosten. Informieren Sie sich, wofür Sie zahlen müssen und wofür nicht!
Nach der am 1.1. 2004 in Kraft getretenen neuen Betriebskostenverordnung sind nach §1 Betriebskosten „Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für die gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte, die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.“

Nebenkosten muss der Mieter zusätzlich zur Miete nur zahlen, wenn dies im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Nach den Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung dürfen als Nebenkosten aber nur vereinbart werden: die drei Kostenarten, die

die „warmen“ Betriebskosten
(Heizkosten - 4., Kosten der zentralen Wasserbereitung - 5. und Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen - 6.) betreffen,
sowie die folgenden 14 Kostenarten für die „kalten“ Betriebskosten:

1. Grundsteuer:
Wird von der jeweiligen Kommune erhoben, teilweise steht in Mietverträgen auch "öffentliche Lasten des Grundstücks".
2. Wasserkosten:
Hierzu zählen das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und zum Beispiel auch die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.
3. Abwasser:
Das sind Gebühren für die Nutzung einer öffentlichen Entwässerungsanlage oder die Kosten der Abfuhr und Reinigung einer eigenen Klär- oder Sickergrube.

7. Fahrstuhl:
Das sind Kosten des Betriebsstroms, der Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege und Reinigung sowie regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit und Betriebsbereitschaft.
8. Straßenreinigung / Müllabfuhr:
Kosten, die die Stadt dem Vermieter durch Abgabenbescheid in Rechnung stellt.
9. Hausreinigung / Ungezieferbekämpfung:
Kosten, zum Beispiel für eine Putzfrau, die die Flure, Treppen, Keller, Waschküche usw. reinigt. Kosten der Ungezieferbekämpfung sind nur die laufenden Kosten, zum Beispiel Kosten für ein Insektenspray.
10. Gartenpflege:
Sach- und Personalkosten, die durch die Pflege der hauseigenen Grünanlage entstehen. Kosten für die Erneuerung von Pflanzen oder der Pflege von Spielplätzen zählen mit.
11. Beleuchtung:
Stromkosten für Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche.
12. Schornsteinreinigung:
Schornsteinfegerkosten (Kehrgebühren) und Kosten der Immissionsmessung.
13. Versicherungen:
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
14. Hauswart:
Personalkosten für den Hausmeister.
15. Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabel:
Bei der Antenne können Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden. Beim Kabel kommt noch die monatliche, an die Post zu zahlende, Grundgebühr hinzu. Anders, wenn Mieter einen Vertrag direkt mit der Telekom oder einer privaten Kabel-Service-Gesellschaft geschlossen haben.
16. Wascheinrichtungen:
Kosten für Gemeinschaftswaschmaschinen, das heißt Strom, Reinigung und Wartung der Geräte.
17. Sonstige Kosten:
Hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des §1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.

Diese Nebenkosten werden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel auf die Mieter des Hauses umgelegt. Entweder nach Kopfzahl oder nach Wohnfläche. Wasserkosten können auch verbrauchsabhängig verteilt werden mit Hilfe von Wasseruhren.

Deutscher Mieterbund e.V.
350 DMB-Vereine und 500 Beratungsstellen vor Ort Mieterbund


918 Seitenaufrufe

Weitere Artikeln zu diesen Thema
09.04.2008 Betrug beim Autokauf! Vorsicht bei Mietkaufangeboten von Neuwagen
17.05.2006 Heizkostenabrechnung
17.05.2006 Was sind Miet-Nebenkosten?
17.05.2006 Langsame Vermieter müssen zahlen
17.05.2006 Berechnungsbasis für Mietminderung: Brutto-Warmmiete
17.05.2006 Vermieter muss Mieterwohnung renovieren
17.05.2006 Mietpreisüberhöhung kann teuer werden
17.05.2006 Checkliste Mietminderung
17.05.2006 Mietminderung - Rechte erweitert
17.05.2006 Checkliste Heizkostenabrechnung


Anwerber: Veröffentlichen Sie Ihre Stellenangebote auf Careerjet


Map
LIVE sehen
9ge.de |espch.de | gottschalg.com | IGEAWAGU i | wushu-search.com | Kung-fu-style Info | ohnein.de | rogott.de | www.swastika-info.com | milobarus.de | alex.gottschalg.com

Copyright IGEAWAGU ©