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Rubrik: Ver-Miet-Recht Home | |||||
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Vermieter muss Mieterwohnung renovieren[17.05.2006] Wenn nichts anderes vereinbart ist, zählen Schönheitsreparaturen zu den Aufgaben des Vermieters. Ist im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart und geregelt, dass der Mieter Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung durchführen muss, ist der Vermieter selbst für die erforderlichen Tapezier- und Anstreicharbeiten in der Mieterwohnung verantwortlich, entschied das Landgericht Berlin (65 T 104/01) nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB).
Der Formularmietvertrag sah vor, dass Schönheitsreparaturen in Küche, Bad, Dusche und WC alle zwei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Flur und Diele alle drei Jahre fällig werden. Eine solche Klausel mit derart kurzen Frist ist aber unzulässig. Konsequenz, so das Landgericht Berlin, die Renovierungsklausel ist insgesamt unzulässig, es gilt die gesetzliche Regelung, der Mieter muss keinerlei Renovierungsarbeiten in seiner Wohnung vornehmen. Weitere Konsequenz, so der Deutsche Mieterbund, der Vermieter ist für diese Arbeiten verantwortlich. Weitere Informationen erhalten Sie in der Mieterbund-Broschüre "Geld sparen beim Umzug", 5 Euro, bei allen örtlichen Mietervereinen oder beim DMB-Verlag, 10169 Berlin. Deutscher Mieterbund e.V.
350 DMB-Vereine und 500 Beratungsstellen vor Ort Mieterbund 384 Seitenaufrufe Weitere Artikeln zu diesen Thema 09.04.2008 Betrug beim Autokauf! Vorsicht bei Mietkaufangeboten von Neuwagen 17.05.2006 Heizkostenabrechnung 17.05.2006 Was sind Miet-Nebenkosten? 17.05.2006 Langsame Vermieter müssen zahlen 17.05.2006 Berechnungsbasis für Mietminderung: Brutto-Warmmiete 17.05.2006 Vermieter muss Mieterwohnung renovieren 17.05.2006 Mietpreisüberhöhung kann teuer werden 17.05.2006 Checkliste Mietminderung 17.05.2006 Mietminderung - Rechte erweitert 17.05.2006 Checkliste Heizkostenabrechnung |
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