Chinesisches Generalkonsulat streut Gerüchte, um Kulturgala von Exilchinesen zu verhindern
[11.02.2009] Frankfurt am Main (11. Februar 2009) – Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) jetzt erfuhr, hat das Generalkonsulat der Volksrepublik China am 6. Januar 2009 eine Verbalnote an die Hessische Staatskanzlei und das konsularische Corps in Hessen verschickt. Darin warnt es vor der bevorstehenden Aufführung der „Divine Performing Arts“ am 21. und 22. Februar 2009 in der Jahrhunderthalle in Frankfurt und fordert dazu auf, „vor dieser Sekte-Bewegung [sic!] sowie deren politischen Absicht wachsam zu bleiben, damit kein falsches Signal dafür ausgesendet wird.“
Die IGFM hat gegenüber der Hessischen Staatskanzlei unterstrichen, dass es sich bei der Verbalnote um einen Versuch Chinas handelt, eine Kulturveranstaltung in Deutschland zu stören oder zu verhindern, um das Auslegungsmonopol der chinesischen Kunst und Geschichte auch in Deutschland durchzusetzen. Das Ensemble der „Divine Performing Arts“ transportiert mit dieser Gala die Sehnsucht vieler Chinesen nach kultureller Identität, die von der KP Chinas seit ihrer Machtübernahme teilweise zerstört, aber auch systematisch instrumentalisiert und verfälscht wurde. Die Künstler versuchen, für die chinesische Kultur zu werben, indem sie durch die Darstellung alter, zum Teil vergessener Legenden mithilfe von Musik, Tanz und Kostümen eine Reise durch das historische China darbieten. Dabei beziehen sie auch die Kulturen anderer in China lebenden Völker, wie die mongolische oder tibetische Kultur, mit ein.
Die IGFM weist die im Brief des Konsulats erkennbare Behauptung, diese Darbietung sei China-feindlich, zurück. Seit dem Schrecken der Kulturrevolution besteht die Gefahr, traditionelle Aspekte der chinesischen Kultur zu vergessen bzw. zu verdrängen und nun soll auch in Deutschland die offizielle chinesische Sicht durchgesetzt werden. Der Fernsehsender NTDTV, der im Brief der Verbreitung anti-chinesischer Propaganda bezichtigt wird, ist der einzige Brecher der chinesischen Zensur. Denn ihm ist es zu verdanken, dass das chinesische Volk Dinge erfährt, die von der Regierung verheimlicht werden.
Die IGFM ist empört über diese Verbalnote des chinesischen Generalkonsulats und weist diese Art der Einmischung und Bevormundung zurück. Der Anspruch des chinesischen Konsulates, in anderen Staaten darüber zu befinden, welche Veranstaltungen besucht werden dürfen, offenbart ein grundlegendes Misstrauen gegenüber der künstlerischer Freiheit und den Menschenrechten. Die IGFM fordert zum Besuch der Gala auf und bittet die Behörden, dem Ansinnen entgegenzuwirken.
Terminhinweis:
IGFM Jahrestagung „Engagement für Menschenrechtsverteidiger“
am 14./15. März 2009 im Gustav Stresemann Institut in Bonn
Mehr Informationen unter
www.menschenrechte.de
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