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Die sieben teuersten Fehler von Autofahrern nach einem Unfall
[04.02.2009] Richtig handeln nach dem Crash. Aufgepasst, sonst geht’s ans Geld Autofahrer verhalten sich nach einem Unfall oft falsch. Das kann teuer werden. Der ADAC hat die sieben schlimmsten Fehler zusammengefasst:
1. Falsche Schadensmeldung abgeben: In diesem Fall kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Gibt der Unfallverursacher falsche Erklärungen ab, kann die Versicherung von ihm einen Teil der an den Geschädigten erbrachten Leistungen zurückfordern.
2. Die Unfallstelle nicht absichern: Ereignen sich deshalb nachfolgend Unfälle mit Personenschäden, drohen Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Wer die Unfallstelle nicht absichert, wird mit mindestens 30 Euro Verwarnungsgeld belangt.
3. Das Auto zu früh beiseite fahren: Das kann die Beweissituation für den in einen Unfall verwickelten Autofahrer verschlechtern. Deshalb: Erst die Unfallsituation mit Kreide markieren, dann fotografieren. Bei Bagatellschäden das Auto möglichst bald beiseite fahren, sonst droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro.
 4. Die gegnerische Versicherung sofort an Ort und Stelle informieren: Die Schadensteuerung der gegnerischen Versicherung ist daran interessiert, möglichst schnell Kontakt zum Geschädigten herzustellen, um etwa den Schaden in Vertragswerkstätten der Versicherung beheben zu lassen und um Sachverständige und Rechtsanwälte aus der Schadenregulierung herauszuhalten. Die Folge: Ansprüche werden „vergessen".
5. Selbst mit der gegnerischen Versicherung verhandeln: Dadurch werden oft Ansprüche vergessen, die dem Geschädigten zustehen. Bei unverschuldeten Unfällen sollten Autofahrer die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung einem Anwalt überlassen.
6. Nicht alle Daten aufnehmen: Dies kann zu Verzögerungen bei der Schadenregulierung führen. Denn Geld gibt es erst, wenn alle Daten vorliegen.
7. Ohne Rücksprache mit der Versicherung entscheiden: Im Kaskofall hat die Versicherung das sogenannte Weisungsrecht, das heißt, sie bestimmt z.B. den Sachverständigen. Möglich ist auch, dass vertraglich eine Werkstattbindung festgelegt worden ist. In diesem Fall kommt den Geschädigten eine Reparatur in einer anderen Werkstatt teuer zu stehen.
ADAC-Tipp: Um objektiv über Ansprüche nach einem Unfall informiert zu werden, sollte ein Geschädigter nicht zögern, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.
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