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Schneekettenpflicht - Winterreifenpflicht in Europa und in Deutschland

[30.11.2008] Seit 2006 dürfen Autos in Deutschland auf verschneiten oder vereisten Straßen nur noch mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren. Auch in unseren Nachbarstaaten sowie insbesondere in den klassischen Wintersportländern gibt es klare Regeln für das Fahren bei Eis und Schnee. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, riskiert teilweise empfindliche Geldstrafen. Die aktuelle ADAC-Tabelle gibt eine Übersicht über die europäischen Regeln.
In Österreich besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei schneebedeckten, vereisten Fahrbahnen oder bei Schneematsch sind jedoch Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben. Ganzjahres- oder Allwetterreifen gelten als Winterreifen, sofern sie mit „M + S“ gekennzeichnet sind. Dies gilt vom 1.11. bis 15. 4. des Folgejahres.

Beim Durchfahrverbot „Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung“ ist ein Weiterfahren nur mit Winterreifen oder Schneeketten erlaubt. Sind blaue Verkehrsschilder aufgestellt, die einen Reifen mit Schneeketten zeigen, müssen Schneeketten aufgezogen werden.

Für bestimmte Strecken in Italien können im Bedarfsfall Schneeketten oder Winterreifen vorgeschrieben werden. Eine Winterreifenpflicht besteht im Aosta-Tal vom 15.10. bis 15.4. des Folgejahres.

In Frankreich kann für Gebirgsstraßen kurzfristig mit entsprechenden Schildern eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. Die Ketten müssen an der Antriebsachse montiert sein.

In der Schweiz sind Winterreifen nicht generell vorgeschrieben, allerdings drohen hohe Strafen, wenn das Fahren mit ungeeigneter Bereifung im Winter zu einer Verkehrsbehinderung führt. Geschieht ein Unfall mit Sommerreifen auf Schnee oder Eis, ist mit einer erheblichen Mithaftung zu rechnen.

In den Anrainerstaaten Deutschlands dürfen Schneeketten an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schnee- oder eisbedeckt sind.






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