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USA: Der rote Reisepass wird Pflicht

[03.06.2003] Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen USA-Urlauber aus Deutschland, so der ADAC, ab Oktober dieses Jahres einen roten maschinenlesbaren Reisepass. Auch mitreisende Kinder müssen sich dann mit einem eigenen rotem Pass ausweisen. Bis zum 30. September 2003 gilt die alte Regelung, nach der auch noch der grüne Reisepass und der Kinderausweis mit Bild bei der Einreise in die USA akzeptiert werden.


Gültig muss der neue maschinenlesbare Pass ab Oktober mindestens für die Dauer des Aufenthaltes sein. Zur Einreise wird zusätzlich ein Rückreise- oder weiterführendes Flugticket und das Formular zur Befreiung von der Visumpflicht benötigt. Bei der Einreise auf dem Landweg erhalten Urlauber das Formular an der Grenze, zusätzlich ist eine Einreisegebühr von sieben US-Dollar fällig.

Wer in seinem USA-Urlaub einen Abstecher nach Kanada und Mexiko plant, muss kein eigenes Visum beantragen. Bei der vorübergehenden Ausreise aus den USA muss lediglich die Rückkehrabsicht erklärt werden und im Pass der eingeheftete Abschnitt "departure record" enthalten sein. Für eine zügige mexikanische Grenzkontrolle sollte man sich bereits in Deutschland bei der Fluggesellschaft oder einer mexikanischen Vertretung eine Touristenkarte besorgen. Hierfür reicht es aus, den Reisepass und das Flugticket vorzuzeigen.

Auch bei abgeschlossenem Fluggepäck gibt es eine Neuerung: Bei Sprengstoffverdacht im Urlaubsgepäck – beispielsweise in Schuhabsätzen oder Bücherstapeln - darf der Koffer aufgebrochen werden. Der Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen zur Urlaubsvorbereitung – ob zu allgemeinen Zollvorschriften und Benzinpreisen, Mautgebühren und Gesundheitsvorsorge, Reisegepäck und Zahlungsmittel – gibt es beim ADAC unter www.adac.de/reiseservice.

Der ADAC im Internet: www.adac.de.


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