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Das Verwaltungsgericht befand, der Besitz eines Internet-PC allein verpflichte nicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren.
[30.10.2008] Internet-PCs wie auch andere multifunktionale Geräte würden zwar vielerorts zu verschiedenen Zwecken genutzt, "aber typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte". Neben den Internet-PCs könnten Verbraucher auch mit Notebooks, UMTS-Handys oder sogar internetfähigen Kühlschränken Rundfunkprogramme empfangen, urteilten die Richter.
Die Gebührenfreiheit für Computer, mit denen man etwa Radio hören kann, war 2007 gefallen. Seither werden 5,52 Euro im Monat von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben, sofern weder Fernseher noch Radio existieren. Der WDR hatte sich auf diese im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte neue Gebührenpflicht berufen.
Quelle www.teltarif.de/arch/2008/kw44/s31746.html
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