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Vergammeltes Fleisch, verschimmelter Käse, Vanille-Eis ohne Vanille und sage und schreibe hygienische Mängel in jedem vierten Restaurant!

[02.11.2009] Verheerende Bilanz der Lebensmittelkontrollen 2008 - aber wir Verbraucher tappen weiterhin im Dunkeln! Wie in den Jahren zuvor hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auch dieses Jahr die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung vorgestellt. Und wieder blieb alles beim Alten! Es ist nicht zu fassen, Jahr für Jahr dasselbe Ritual. Man muss schon fast annehmen, dass wir Verbraucher mit diesen Veröffentlichungen verhöhnt werden sollen. Denn was bitte nützen diese Berichte, wenn sich nichts an der Situation verbessert? Seit Langem fordert foodwatch deshalb:

Die Namen der Schwindler, der schwarzen Schafe, müssen endlich öffentlich genannt werden. Nur dann ist der Anreiz da, die Lebensmittelgesetze einzuhalten. Dazu muss das am 01. Mai 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gründlich überarbeitet werden. Denn durch zahlreiche Ausnahmeregelungen ist das Gesetz so löchrig wie ein Schweizer Käse. Und die Löcher sind so groß, dass die Betriebe bequem hindurchpassen. Das musste foodwatch erfahren, als wir kürzlich das Gesetz in der Praxis getestet haben.

Die Verbraucher werden hingehalten

Von 29 Fragen, die wir den Behörden stellten, wurden innerhalb von vier Monaten lediglich sechs beantwortet. Das heißt, knapp 80 Prozent der Fragen blieben unbeantwortet! Der ehemalige Verbraucherschutzminister Horst Seehofer hatte sein Gesetz als "Meilenstein für den Verbraucherschutz" gelobt und insbesondere versprochen, jetzt würden endlich die "schwarzen Schafe" genannt. Doch gerade dies passiert nicht. Und in fast allen Fällen sind die gesetzlich festgelegten Fristen überzogen worden, so dass wir bei einzelnen Anfragen nach 13 Monaten immer noch keinerlei abschließende Antwort, und sei es nur einen Ablehnungsbescheid, erhalten haben.

Profit vor Gesundheitsschutz - ein Beispiel aus der Praxis


Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gab im August 2008 mehrere Warnmeldungen heraus. So zum Beispiel über "nicht für den menschlichen Verzehr geeigneten Käse, hergestellt in Italien". Daraufhin wollten wir von dem Amt wissen, um welches Produkt von welchem Hersteller es sich denn konkret handelt. Nach einer Wartezeit von über zwei Monaten (!) haben wir erfahren, dass wir die erbetene Information wahrscheinlich nicht (!) erhalten werden, weil die Herausgabe aus rechtlichen Gründen "verweigert werden muss". Nachdem seit unserer Anfrage mehr als ein Jahr vergangen ist, haben wir die Hoffnung auf weitere Informationen aufgegeben. Und das, obwohl die Meldung als so genannte "W-Meldung" eingestuft worden war. Das bedeutet, von diesen Lebensmitteln geht ein Risiko für die menschliche Gesundheit aus! In diesem Fall sogar ein besonders hohes Risiko, da die im Käse gefundenen Listerien schlimmstenfalls zu einer Hirnhautentzündung führen, die bekanntlich tödlich verlaufen kann!

Krebsgift Acrylamid - späte Auskunft

Acrylamid steht im Verdacht Krebs auszulösen und befindet sich in unterschiedlicher Konzentration in allerlei Chips und leckerem Gebäck. Den Herstellern und Behörden liegen Tausende von Messergebnissen vor. Wir haben am 1. August 2008 das zuständige Amt um die Übersendung der Daten gebeten. Die haben wir im Dezember (!) dann auch bekommen - allerdings anonymisiert, d.h. ohne Hersteller-und Produktnamen! Die Herausgabe der Produktnamen sollte bis spätestens Mitte Januar 2009 entschieden werden. Tatsächlich erhalten haben wir die Daten erst am 18. März 2009! Mehr als sieben Monate mussten wir auf die Liste warten. Inzwischen ist sie endlich für alle Verbraucher auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erhältlich.

Hohe Gebühren - Verbraucher werden abkassiert

foodwatch kritisierte von Anfang an die in dem Gesetz enthaltene Gebührenregelung, da Gebührenbescheide in abschreckender Höhe zu erwarten waren. Was wir dann allerdings in unserem Praxistest erlebt haben, übertraf unsere schlimmsten Befürchtungen: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, das wir in Sachen Gammelkäse befragten, informierte uns darüber, dass sie unsere Anfrage nicht beantworten würden, und teilte uns gleichzeitig mit, dass wir für einen "förmlichen Ablehnungsbescheid" eine Gebühr zwischen 300 bis 500 Euro zu erwarten hätten. Eigentlich fanden wir es schon unverschämt, überhaupt für die Beantwortung unserer Fragen bezahlen zu müssen. Dass wir dann aber sogar für einen Ablehnungsbescheid zwischen 300 und 500 Euro zahlen sollten, machte uns fassungslos.

Aber damit leider nicht genug: Andere verlangten das Geld sogar im Voraus! Die Behörden in Bielefeld, Unna und Viersen, bei denen wir nach den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Fleischbereich gefragt hatten, setzten uns darüber in Kenntnis, dass sie die Arbeit erst nach Eingang eines "Vorschusses in Höhe von 1000.- Euro" aufnehmen werden!

foodwatch wird für ein neues Gesetz kämpfen - unterstützen Sie uns!

Damit sollte klar sein: Für Verbraucher, die auf den Euro gucken müssen, ist dieses Gesetz jedenfalls nicht gemacht. Nicht nur, dass der bürokratische Aufwand abschreckt, nein, auch die Höhe der Gebühren wird mit Sicherheit verhindern, dass die alleinerziehende Mutter, der Senior mit der kleinen Rente, die Studentin oder der Bürger ohne Arbeit dieses Gesetz jemals in Anspruch nehmen werden.

Der Praxistest von foodwatch zeigt überdeutlich: Dieses Gesetz ist an Zynismus kaum zu überbieten. Es verhöhnt und verachtet die Verbraucher und stellt unserer Demokratie ein Armutszeugnis aus!



Herausgeber
foodwatch e.V.
Gabriele Richter
Brunnenstr. 181
10119 Berlin
Germany
E-Mail: aktuell@foodwatch.de
Info-Hotline: 030 - 28 09 39 95



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