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Autobahn-Gebühren in Europa

[11.07.2003] In den meisten Staaten Europas werden Straßenbenutzungsgebühren erhoben, teils in Form einer streckenbezogenen Maut, teils in Form einer für eine bestimmte Zeit gültigen Vignette. Der ADAC hat jetzt die Liste der Länder zusammengestellt, in denen Autofahrer zahlen müssen, wenn sie auf Autobahnen, zum Teil auch auf anderen Straßen, fahren wollen.

In Österreich wird für die Autobahnen und Schnellstraßen eine allgemeine Maut in Form einer Vignette erhoben. Es gibt zeitlich gestaffelte Vignetten, die in Deutschland beim ADAC erhältlich sind. Ausnahmen: Auf der Brennerautobahn (A 13) ist eine gesonderte Streckenmaut zu bezahlen. Auf der Tauern- und der Phyrn-Autobahn werden zusätzlich zur Vignette Gebühren für die dortigen Tunnels fällig. Außerdem sind der Felbertauern- und der Arlbergtunnel sowie die Gerlos- und Großglockner-Hochalpenstraße gebührenpflichtig.
Für alle Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen der Schweiz mit grün-weißer Beschilderung ist eine Vignette erforderlich. Sie gilt für ein Kalenderjahr und ist unter anderem auch beim ADAC erhältlich.
Fast alle Autobahnstrecken in Italien sind gebührenpflichtig; südlich von Neapel und auf Sizilien gibt es einige gebührenfreie Abschnitte.
In Frankreich muss auf allen Autobahnen mit Ausnahme der Stadt- und Umgehungsautobahnen von Paris, Lyon, Bordeaux und Marseille Maut bezahlt werden. Einige kurze Autobahnabschnitte in Grenznähe, so zum Beispiel die Strecke nach Metz (ab Saarbrücken), sind mautfrei.
In Spanien sind alle Autobahnen gebührenpflichtig. Die autobahnähnlichen Autovias, die Madrid mit Burgos und Zaragoza im Norden sowie mit Valencia, Alicante, Cordoba, Sevilla, Granada und Malaga im Süden verbinden, können kostenlos befahren werden. Daneben gibt es kostenfreie Stadtumfahrungen.
In Portugal müssen die Autofahrer auf dem gesamten Autobahnnetz zahlen, mit Ausnahme der Stadtautobahnen von Lissabon, Coimbra und Porto.
Kroatien, Slowenien, Serbien und Montenegro: Gebühren werden auf allen wichtigen Autobahnen erhoben.
In Mazedonien sind alle Autobahnen gebührenpflichtig.
In Griechenland sind für die Strecke von Thessaloniki über Athen nach Patras und von Korinth nach Tripolis auf dem Peloponnes Gebühren zu zahlen.
In der Türkei wird auf den Autobahnen Edirne-Istanbul-Bolu-Ankara, Cesme-Izmir-Aydin, Pozanti-Camtepe, Icel-Tarsus-Adana-Ceyhan-Bahce-Gazi Antep und Erzin-Sekerek Maut erhoben.
Ein Großteil der Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen in der Tschechischen Republik ist gebührenpflichtig. Die Maut wird in Form einer Vignette erhoben.
Vignettenpflicht besteht auch in der Slowakischen Republik für die Teilstrecken Bratislava-Ladce beziehungsweise Nitra und die Teilabschnitte nordöstlich von Bratislava, Zvolen-Banska Bistrica, Ivachnova-Hybe und Presov-Kosice.
Ungarn: Vignettenpflicht besteht für die M1 Hegyshalom-Budapest, die M3 Budapest-Polgar und das Teilstück der M7 von Budapest nach Siofok. Auf der M5 Budapest - Kiskunfelegyhaza wird eine extra Mautgebühr erhoben.
Die Autobahnen und Schnellstraßen in Bulgarien sind auf den Routen Kalotina-Sofia, Kalotina-Svilengrad, Vidin-Svilengrad, Ruse-Svilengrad, Vidin-Kulata und Kalotina-Kulata gebührenpflichtig.
Norwegen: Für eine Reihe von wichtigen Brücken, Straßen und Tunnels werden Mautgebühren erhoben, die vor Ort bar zu bezahlen sind.
Dänemark: Für die Storeboelt- und die Öresundbrücke (verbindet Dänemark mit Schweden) sind vor Ort ebenfalls Mautgebühren zu bezahlen.

Über die Gebühren der meisten Reiseländer gibt es beim ADAC Merkblätter.

Wenn Sie an weiteren Service-Themen interessiert sind, können Sie unter der Fax.-Nr. 089/7676-2801 unsere Themenliste anfordern. Die Service-Themen können Sie auf Wunsch auch als E-Mail erhalten.
 


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