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foodwatch verklagt Bundesregierung auf Herausgabe geheimer Protokolle[10.12.2007] Die weitgehend unbekannte Lebensmittelbuch-Kommission entscheidet darüber, welchen Bezeichnungen jeder Verbraucher beim Einkauf begegnet. Die Bürger erfahren jedoch nicht, was in dem Gremium besprochen wird. foodwatch klagt jetzt auf Akteneinsicht.
Welche Nahrungsmittel in den Handel gelangen können, wie sie zusammengesetzt sein müssen, wie sie sich nennen dürfen und welche Zusatzstoffe erlaubt sind - das alles legt die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission fest. Ihre Beschlüsse sind in 23 Leitsätzen formuliert und im Deutschen Lebensmittelbuch zusammengefasst. Sie regeln, was man sich zum Beispiel unter Pumpernickel oder Perlwein vorzustellen hat und ab wann ein Saft als "reich an Vitamin C" bezeichnet werden kann. Bei ihren Entscheidungen soll die Kommission die Erwartungen der "Durchschnittsverbraucher" berücksichtigen. Das Ergebnis sind beschönigende Formulierungen wie "Formfleisch-Schinken". Doch welcher Verbraucher stellt sich bei dem Wort Schinken schon einzelne Fleischfasern vor, die nach einer mechanischen Behandlung und Freisetzung von Muskeleiweiß mit Hilfe von Hitze oder Kälte zusammengeklebt und in eine "Schinken"-Form gebracht werden?
Übermacht der Wirtschaftsinteressen Die Lebensmittelbuch-Kommission ist beim Bundesernährungsministerium angesiedelt. Ihre Arbeit ist im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch geregelt. In dem Gremium sitzen 32 Männer und Frauen, die vom Bundesministerium für fünf Jahre berufen werden. Vertreten sind dort neben Wirtschaftsverbänden aller wichtigen Industriebereiche auch die Nahrungsmultis Nestlé und Unilever. Weitere Mitglieder sind Mitarbeiter von Lebensmittelüberwachungsbehörden und Universitäten. Die Verbraucherinteressen sollen von den staatlich finanzierten Verbraucherzentralen vertreten werden. Ob die Interessen der Verbraucher bei den Beschlüssen tatsächlich berücksichtigt werden, lässt sich aber nicht nachprüfen, denn die Sitzungsprotokolle werden geheim gehalten. Der Öffentlichkeit bleibt vollständig verborgen, wie es zu den Leitsätzen kommt. foodwatch klagt auf Einsicht in geheime Sitzungsprotokolle Die von der Kommission formulierten Leitsätze haben zwar nicht den Status von Gesetzen. Sie dienen aber Lebensmittelherstellern, dem Handel und den Kontrollbehörden als Grundlage für die Produktion und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Die Lebensmittelbuch-Kommission ist eine Bundeseinrichtung mit öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben und deshalb nach dem Informationsfreiheitsgesetz von 2006 dazu verpflichtet, Auskunft zu geben. Trotzdem hat die Kommission einen ersten Antrag von foodwatch auf Einsicht in die Sitzungsprotokolle vom Januar 2007 abgelehnt - nach mehr als acht Monaten und ohne inhaltliche Begründung. Nach einem anschließenden erfolglosen Widerspruch hat foodwatch deshalb am 23.11.2007 Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. 274 Seitenaufrufe Weitere Artikeln zu diesen Thema 17.10.2011 Wenn dieser Bundes-Trojaner auf einem Rechner installiert ist, steht der danach für jeden offen wie ein Scheunentor 17.10.2011 Die BRD Regierung hat unsere Computer in Spionagemaschinen verwandelt. 05.10.2011 Diese Wolfhart Pumpe von 1985 arbeitet nach dem Starrflügelverdrängerprinzip 04.10.2011 KREBS - DIE VERSCHWIEGENE WAHRHEIT ! 04.10.2011 Krebszellen mögen keine Sonne - Video von und mit Prof. Dr. Jörg Spitz 28.07.2011 Danone führt Verbraucher mit Werbung für Joghurtbecher aus Biokunststoff in die Irre 15.07.2011 Rupert Murdoch - das Ende naht! Wie lange noch darf er ungestraft handieren? 20.10.2009 In den Tamiflu-Spritzen - in der Spritzenspitzen sollen sich Nano-Teilchen befinden, die sich im menschlichen Körper entfalten. 08.08.2009 Chinesische Cracker haben Windows-7 schon vor der öffentlichen Einführung geknackt 31.07.2009 Für die Schweiz kommt die Zwangsimpfung, 16 Millionen Dosen sind bestellt |
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