Empfehlung
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Deutschland humpelt hinterher? Bittschrift an Politiker Staatsanwälte und Richter. Sehr geehrte Herren der Gesetzesbeschließer,
bitte beherzigt doch, dass die Swastika zu den Menschen gehört. Wir
verwenden das Swastikaprinzip doch im täglichen Leben. Bedenken Sie
doch bitte, dass es ohne die Beachtung der swastikaförmigen Prinzipien,
keinen Fortschritt gäbe. Alle Bewegung resultiert aus dem Ursprung der
Swastika, ob kreisförmig oder spiralartig. Ohne dieses Prinzip gebe es
keinen Strom, kein Auto, kein Flugzeug, keine Raumfahrt. Keine
Forschung - kein Fortschritt
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(wsa) Ansteckbuttons mit einem erkennbar durchgestrichenen Hakenkreuz sind in Rheinland-Pfalz kein Anlass für Strafverfolgung. Dies sagte Justizminister Heinz Georg Bamberger . "Selbstverständlich kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an." Die Strafverfolgung sei jedoch am Sinn und Zweck des Strafgesetzes zu orientieren.
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Der Schatz aus dem 18. Jahrhundert lag seit (man höre und staune) 40
Jahren unerkannt als «chinesischer Läufer» im Chor des Doms, bevor sein wahrer Wert kurz vor Weihnachten ans Licht kam. Der chinesische Teppichhändler Sammy Lee hatte das Stück 1960 der Kölner Kathedrale gestiftet.
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Dank der Einwände von Großbritannien, Dänemark, Ungarn, Estland,
Lettland, Litauen und Italien wurde nun doch von der EU, der Antrag die
Verwendung und das Zeigen der Swastika auf europäischer Ebene zu
verbieten, mit dem Verweiß auf Hammer und Sichel, als Zeiches des
Kommunismus, die ja ebenfalls legal sind, am 24.02. 2005
abgelehnt.  Hindus starten Kampagne - Hände weg von heiligen Swastika - Stopt das E.U.C. Verbot der Swastika
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Die Legalisierung des Falun Symbol kann das
Interesse der deutschen Bevölkerung erwecken, und diejenigen, welche
dachten, dass es widerrechtlich ist, können ihre Meinung überdenken.
Dieses Symbol ist jetzt vom deutschen Gesetz geschützt
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Bei einer Kontrolle durch Beamte des Verfassungsschutzes während einer Informationveranstaltung in Krefeld, wo über Falun Gong und über die bösartige Verfolgung in China berichtet wurde, schauten sich die Beamten auch die Bilder und Berichte über die wahre Bedeutung der Swastika auf der Stellwand an. Auf Fragen von Jürgen H. und Roland G. über den rechtlichen Status des Zeigens der Swastika in der Öffentlichkeit, erwähnten die Beamten, dass das Zeigen der Swastika in der Öffentlichkeit nicht verboten ist.
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