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Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Fahrzeuge mit Sommerreifen in der Garage bleiben. Wer hiergegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Kommt es dabei zu einer Behinderung des Verkehrs, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und einen Punkt. Was bei Schnee und Eis sonst noch im Straßenverkehr zu beachten ist, hat der ADAC zusammengestellt.
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Autofahrer und Urlauber müssen sich laut ADAC 2012
auf einige Änderungen rund um Reifen, Knöllchen oder
Einreisebestimmungen gefasst machen. So gibt es den Biosprit E10 ab
nächstem Jahr auch an österreichischen Tankstellen und die Vollstreckung
von Knöllchen aus dem Ausland soll effizienter gestaltet werden.
Weitere Neuerungen hat der Club zusammengestellt.
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Verwarnungsgelder für falsches Halten und Parken An abgelaufener Parkuhr , ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder mit Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt Unzulässig gehalten, Unzulässig geparkt oder auf Geh- und Radwegen- länger als 3 Stunden Unzulässig geparkt, Vor oder in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt, Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz gepark, Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen gehalten, Nicht platzsparend gehalten oder gepark, Zu beachten: Wer sein Fahrzeug verlässt oder wer länger als 3 Minuten hält, der parkt.
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Urlaubsknöllchen können schnell teuer werden, Mit dem Auto ins Ausland ADAC informiert über Regeln und Strafen in Urlaubsländern Wer
mit seinem Auto ins Ausland fahren will, muss sich trotz eines
zusammenwachsenden Europas auf abweichende Verkehrsregeln und vielfach
höhere Bußgelder als zu Hause einstellen. Um böse Überraschungen in
Form von Urlaubsknöllchen zu vermeiden, sollten sich Urlauber vor
Fahrtantritt informieren, welche Besonderheiten im Reiseland gelten.
Der ADAC weist auf aktuell besonders häufige Problemfälle hin und gibt
Tipps, wie man Ärger vermeiden und die Urlaubskasse schonen kann.
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Beleidigungensind keine Seltenheit auf Deutschlands Straßen: Gegenseitige Beschimpfungen und abfällige Gesten. Mit bis zu 4 000 Euro können solche Straftaten geahndet werden. Häufige Auslöser für Beleidigungen sind laut ADAC-Experten Missachtung der Vorfahrt, Drängeln oder Schneiden. Der gestreckte Mittelfinger ist eine der meist gezeigten Gesten, die sich Autofahrer gegenseitig zeigen. Für den „Stinkefinger“ wurden bereits Geldstrafen zwischen 600 und 4 000 Euro verhängt. Aber auch bei anderen Beleidigungen gilt: Kleine Äußerung, großer Ärger. Beschimpft man andere Verkehrsteilnehmer beispielsweise mit „fieses Miststück“ oder „alte Sau“ können schon mal 2 500 Euro Geldstrafe verhängt werden.
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Die Bandbreite möglicher Bußgelder ist
größer geworden. Fünf Euro zahlt weiterhin, wer zum Beispiel das
Auslegen einer vorgeschriebenen Parkscheibe vergessen hat. Wer aber ab
1. Februar unter der Wirkung von Drogen oder über der tolerierten
Promillegrenze fährt, muss doppelt so viel Bußgeld wie bisher zahlen;
für Wiederholungstäter drohen bis zu 1 500 Euro. Dazu kommen vier
Punkte und drei Monate Fahrverbot.
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ADAC: Einhalten von Parkregeln erspart unnötigen Ärger Unerlaubtes Parken ist in vielen europäischen Ländern teurer als in Deutschland. Die höchsten Bußgelder drohen derzeit in Spanien und Norwegen. Hier werden bis zu 90 Euro fällig. Der ADAC hat die aktuellen Bußgelder für Verstöße gegen Parkverbote zusammengestellt.
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Handy-Bußgelder in Europa ADAC: Auch in Ländern ohne Verbot drohen erhebliche Bußen Das Telefonieren ohne Freisprechanlage während des Autofahrens ist in mittlerweile 30 europäischen Ländern verboten. Wer trotzdem zum Handy greift, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Der ADAC hat die aktuellen Bußgelder für Verstöße gegen Handy-Verbote zusammengestellt. Die höchsten Bußgelder drohen derzeit in Belgien, Niederlande, Norwegen, Portugal und Ungarn. Hier werden zwischen 100 und 160 Euro fällig. In Deutschland ist die Höhe der Geldstrafe in den vergangenen zwei Jahren nicht gestiegen.
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ADAC-Bußgeldtabelle
Autofahrer, die ins Ausland reisen, sollten sich vorher über die dort bestehenden Verkehrsvorschriften informieren. Auch ausländische Behörden kassieren bei Vergehen im Straßenverkehr mitunter kräftig ab. Die aktuelle ADAC-Bußgeldliste zeigt, dass die Strafen für bestimmte Verstöße in einigen Ländern teils deutlich höher sind als in Deutschland. Im Vergleich zu 2007 fällt besonders die drastische Erhöhung der Bußgelder in Griechenland auf. Dazu verdoppelt sich eine Strafgebühr, falls sie nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt wird. Ein Rotlicht- oder Überholverstoß kostet bis zum Ablauf der Frist 350 Euro, danach 700 Euro. Auch Vergehen im Zusammenhang mit Alkohol werden in einigen europäischen Ländern härter geahndet.
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ADAC: Hohe Bußen für "Abgabenhinterziehung" Deutsche Urlauber müssen sich nach einer Information des ADAC in rund hundert österreichischen Städten und Gemeinden auf kostenpflichtige Kurzparkzonen einstellen. Sie müssen für diese Zonen einen Parkschein lösen, auch wenn nicht gesondert mit Schildern auf ein gebührenpflichtiges Parken hingewiesen wird. Diese Kurzparkzonen werden immer nur am Beginn angezeigt, zum Beispiel am Rand des Stadtzentrums.
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