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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte fällt Urteil wegen langsamer deutscher Gerichtsbarkeit

[26.09.2006] Der deutschen Richter Schlummerstunde scheint wohl nun ein Ende gesetzt zu werden.
Die Europäischen Richter entschieden, dass ein deutscher Kläger Schadensersatz für einen überlangen Prozess bekommt und dass Deutschland eine Klagemöglichkeit schaffen muss, um gegen langsame Richter zu klagen.




Nach ARD-Ratgeber: Recht

EGMR, Urteil vom 8.6.2006
Aktenzeichen:
75529/01 Sürmeli/Deutschland
www.echr.coe.int/echr


Ein Mann aus Niedersachsen hat sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewandt, weil er vor deutschen Gerichten nicht weiterkam. Der Gerichtshof in Straßburg hat ihm Recht gegeben und ihm sogar eine Entschädigung zugesprochen:

"Der deutsche Staat habe die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt, weil es in Deutschland nicht genügend Mittel gebe, sich gegen langsame Richter zu wehren."

Der Mann hatte kurz vor dem Abitur einen Unfall:

Eine Radfahrerin, die ihm entgegen kam, übersah ihn und fuhr beim Linksabbiegen in sein Motorrad. Er verletzte sich am Arm schwer, hat seither große Schmerzen im Arm, ist arbeitsunfähig und bezieht eine kleine Rente. Zwar erhielt er von der Versicherung Schadensersatz für die ersten offensichtlichen Schäden, aber für die langfristigen Folgen wollte er mehr Geld bekommen. Daher verklagte er vor mehr als 16 Jahren die Versicherung.

Ein Grundurteil erging schnell:
Die Richter entschieden, dass er Geld bekommen müsse. Wenn einmal der Schaden endgültig beziffert sein würde, müsse er 80 Prozent davon bekommen.
Bis heute ist allerdings der Schaden noch nicht endgültig beziffert, auf das Endurteil wartet der Mann immer noch.

Das ist bei Versicherungsfällen häufig das Problem; durch die Aufteilung zieht sich die Sache hin. Die Sache lag lange beim Landgericht Hannover, wurde immer wieder mal bearbeitet, aber kam nicht voran. Allerdings machte der Kläger den Richtern das Leben auch nicht leicht. Er blieb hartnäckig, kämpfte selbst um ganz kleine Dinge. Als auch das Bundesverfassungsgericht
seine Beschwerde zurückwies, entschloss er sich, nach Straßburg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.

Und dort bekam er Recht.
Bislang hatte der Gerichtshof Fälle aus Deutschland meist zurückgewiesen, aber in diesem Fall machten die Richter eine
Kehrtwende. In Deutschland gebe es zu wenig Möglichkeit sich gegen Richter zu wehren, die nur die Akten von links nach rechts schieben. Der Kläger bekam sogar zehntausend Euro Entschädigung für sein langes Verfahren.

Außerdem wurde Deutschland verpflichtet, eine Klagemöglichkeit zu schaffen, damit sich Menschen gegen zögerliche Richter wehren können.

Das Bundeskabinett will im Herbst über diese neue Form der Untätigkeitsklage beraten - ein Hoffnungsschimmer, für alle, die sich schon lange mit ihrer Versicherung streiten. Wenn es möglich wird, gegen langsame Richter zu klagen, ist der Druck viel stärker, Verzögerungstaktiken von Versicherungen zu beenden und den Geschädigten beizustehen.


Wenn das Bundeskabinett schon mal dabei ist, sollten sie auch mal daran denken, sich einiger anderer unsinniger  Gesetzesformulierungen und deren Gesetze und Verordnungen zuentledigen.
Wie z.B. dieser Formulierung:
"Vor dem Gericht ist Anwaltpflicht, wenn sie ohne Anwalt vor dem Gericht entscheiden, haben sie schon allein deswegen den Prozess verloren"

Es lebe die UN Menschenrechtkonvention und der Rechtsstaat der diese unterschrieb. Aber das hat sich wohl bei einigen Richtern  noch nicht herumgesprochen.



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