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Zwangsnachrüstung von Dieselpartikelfiltern

[20.02.2009] Der ADAC lehnt einen Zwang zur Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern kategorisch ab. Eine damit verknüpfte Pflicht zur Stilllegung von nicht umgerüsteten Fahrzeugen stellt für die Betroffenen einen enteignungsgleichen Eingriff dar. Für viele Pkw sind keine Partikelfilter verfügbar oder die Nachrüstung ist nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten möglich.

Stattdessen setzt der ADAC auf eine steuerliche Förderung. Sie sieht vor, dass Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, einen Steuerfreibetrag von 330 Euro erhalten, wenn sie bis zum 31. Dezember 2009 nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden, der einer Partikelminderungsstufe von PM01 bis PM04 entspricht. Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter dagegen erhöht sich noch bis März 2011 der jeweilige Kfz-Steuersatz um 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum. Dieser marktwirtschaftliche Anreiz, steigert die Nachfrage nach Partikelfiltern und gibt für die Hersteller von Nachrüstfiltern einen Impuls, für möglichst viele Fahrzeugmodelle Filter zu einem möglichst günstigen Preis anzubieten.

Der Deutsche Städtetag hatte sich jüngst für eine Dieselrußfilterpflicht eingesetzt, um den Schadstoffausstoß von Pkw und Lkw an der Quelle zu begrenzen und kommunale Maßnahmen wie der Einrichtung von Umweltzonen zu unterstützen.

Mit der Einführung der Euro-5-Grenzwerte im September 2009 für neue Pkw-Modelle bzw. im Januar 2011 für neu zugelassene Fahrzeuge werden Partikelfilter obligatorisch, aber schon heute sind die meisten neu verkauften Diesel-Pkw aufgrund der Nachfrage mit Filter ausgerüstet.

Stand: Januar 2009 - hoe


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