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Vor dem Verwaltungsgericht von Brandenburg gab die brandenburgische Polizei zu, dass es keine rechtliche Grundlage für ihre Handlung gab

[14.08.2004] Richterin entschied: „... Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfte daher nicht vorgelegen haben“.
Aufgrund dieser unerlaubten Handlung der brandenburgischen Polizei haben Falun Gong Praktizierende im April 2003 nachträglich eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht in Brandenburg eingereicht. Dadurch sollte festgestellt werden, dass die Maßnahmen der Polizei nach deutschen Gesetzen rechtwidrig waren und dass das Grundrecht von Falun Gong Praktizierenden verletzt wurde, um für die Zukunft eine Wiederholung zu vermeiden.

Unter der Leitung der Richterin hat die brandenburgische Polizei zugegeben, dass es keine rechtliche Grundlage für ihre Handlung gab

Dort trafen sich Falun Gong-Praktizierende mit Vertretern des Polizeipräsidiums Potsdam.

Hinsichtlich der Sicherstellung des Buches mit dem Falun-Symbol wies die Richterin darauf hin:
"dass auf Grund des Kontextes und des Gesamterscheinungsbildes der abgebildeten Zeichen auf dem Buch nicht von der Verwendung eines Kennzeichens einer verfassungswidrigen Organisation auszugehen sein dürfte. Das gelbe Zeichen, das in umgedrehter Form ein hakenkreuzähnliches Symbol darstellt, ist mit Yin-und-Yang-Zeichen umgeben und auf einem bunten Hintergrund abgebildet sowie im Übrigen mit chinesischen Schriftzeichen umgeben. Deshalb habe auch der handelnde Polizist vor Ort davon ausgehen müssen, dass es sich nicht um das in der Zeit des Nationalsozialismus verwendete Hakenkreuz handelt. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dürfte daher nicht vorgelegen haben und somit die Sicherstellung rechtwidrig gewesen sein."
Die brandenburgische Polizei gab dies zu.

Hinsichtlich der Wegnahme des Transparentes erklärte die Polizei: Die Polizisten vor Ort konnten die chinesischen Schriftzeichen nicht verstehen und hatten beim kurzfristigen Ausrollen des Transparentes nicht die Möglichkeit, den Inhalt übersetzen zu lassen. Wenn die Polizisten den Inhalt des Transparentes gekannt hätten, dann hätten sie gewusst, dass von dem Inhalt keine Gefahr einer Beleidigung oder Verunglimpfung des Staatsgastes oder irgendeines Menschen ausging.

Das Hochhalten des Transparentes stellt keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und gehört zum Recht der freien Meinungsäußerung und steht daher unter Rechtsschutz.

Hinsichtlich des Platzverweises für die Stadt Potsdam erklärte die Polizei, dass dies nicht protokolliert wurde, so konnten sie es nicht bestätigen. Jedoch hat die Richterin sowie die Polizei eingestanden, dass wenn es diesen Platzverweis gegeben hätte, es dafür keine Rechtsgrundlage gegeben hätte, denn die Praktizierende stellte keine Gefahr für die Stadt Potsdam dar.

Die brandenburgische Polizei erklärte ihre damalige Situation. Der chinesische Staatsgast Jiang hatte die deutsche Regierung unter Druck gesetzt und meinte, dass die Transparente und Ausrufe eine Beleidigung für ihn gewesen wären, wie er sie in seinem ganzen Leben noch nicht erlebt hätte. Er drohte, dass er den Staatsbesuch sofort abbrechen würde, sollten ähnliche Aktionen noch einmal vorkommen. Die Polizei Brandenburgs bekam aus Berlin die Anweisung, dass sie bei solchen "eventuellen Gefahren" Maßnahmen ergreifen sollten. Die Richterin meinte, das diese internen Anweisung keinerlei Außenwirkung haben müsse.. Die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland müssten geschützt werden. Sollte es diese Anweisung gegeben haben, dann würde es die Frage aufwerfen, ob diese rechtmäßig war. Die außenpolitischen Interessen dürften die Verfassung nicht unterlaufen.

Die Sitzung dauerte fast eineinhalb Stunden, es war eine friedliche und harmonische Atmosphäre. Nach dem Vorschlag der Richterin ist es zwischen der Klägerin und den Beklagten zu einer Vereinbarung gekommen. Damit wurde die Klage einvernehmlich abgeschlossen. Durch diese Vereinbarung sollte in Zukunft die Wiederholung ähnlicher Vorfälle vermieden werden.

Wir hoffen, dass sich mehr Menschen über Falun Gong und die Verfolgung in China informieren.


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